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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Frank Weber die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Frank Weber hat mit Schreiben vom 27.01.2020 mitgeteilt, dass er sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.09
Hannover / 22.01.2020