Drucksache Nr. 15-0163/2020 S2:
Änderungsantrag zu Drs. 15-3069/2019: Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten aus der Sitzung am 4.12.2019
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.02.2020
TOP 10.1.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
2. Entscheidung
15-0163/2020 S2
0
 

Änderungsantrag zu Drs. 15-3069/2019: Spielplatz Kampstraße Mitte, Verlegung von Spielgeräten aus der Sitzung am 4.12.2019
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.02.2020
TOP 10.1.3.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die das Spielgeräte "Seilbahn" und "Wirbelwind" vom Spielplatz Kampstraße-Mitte auf den nahen Spielplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße verlegt werden wird. Dies ist dort so zu montieren, dass der Anschlag von der Straße abgewandt ist, also eine Drehung um 180 Grad im Vergleich zur jetzigen Positionierung. Das Spielgerät „Wirbelwind“ verbleibt an dem bisherigen Standort. Der freiwerdende Platz soll genutzt werden, um für kleinere Kinder altersgerechte Spielgeräte wie beispielsweise Wippen aufzustellen. Hierbei sind die Anlieger und die benachbarte Kita einzubeziehen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Zwischen April und August 2020 wurden auf dem Spielplatz Kampstraße-Mitte abends und nachts intensive Kontrollen durch Kolleg*innen des Baum- und Flächenschutzes und des städtischen Ordnungsdienstes durchgeführt, um die von Anwohner*innen geschilderten missbräuchlichen Nutzungen zu überprüfen.
Die Kontrollen konnten zwar eine gelegentliche Nutzung des Spielplatzes außerhalb der Nutzungszeiten bestätigen, eine ständige erhebliche Lärmbelästigung, wie von den Anwohner*innen geschildert, ging jedoch von den festgestellten missbräuchlichen Nutzungen während der Einsätze nicht aus. Insbesondere konnte nicht bestätigt werden, dass die Seilbahn eine besondere Lärmquelle darstellt. Damit liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Situation auf dem Spielplatz Kampstraße-Mitte von der Lage abweicht, die auf zahlreichen städtischen Spielplätzen in den Sommermonaten vorzufinden ist. Im gesamten Stadtgebiet wird Anwohner*innen zugemutet, gelegentliche missbräuchliche Nutzungen außerhalb der Nutzungszeiten als sozialadäquat hinzunehmen.

Dennoch muss dem Antrag gefolgt und die Seilbahn versetzt werden, da dem Stadtbezirksrat gem. §93 (1) NKomVG das Entscheidungsrecht über die Ausstattung des Spielplatzes Kampstraße obliegt und keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Weiterhin muss vorausgesetzt werden, dass diese Entscheidung gem. §93 (1) NKomVG unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde getroffen wurde. Da allein durch das Versetzen der Seilbahn Kosten in Höhe von ca. 12.000 € entstehen, stehen weder für die Ausstattung mit weiteren Spielgeräten (z.B. Wippen) noch für etwaige weitere Umgestaltungen finanzielle Mittel zur Verfügung. Die zu erwartenden Beschwerden der sich überwiegend regelkonform verhaltenden Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern werden mit Hinweis auf die Beschlusslage beantwortet.
Die Umbaumaßnahme wird kurzfristig ausgeschrieben und voraussichtlich in drei Monaten abgeschlossen.