Drucksache Nr. 15-0162/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mängelbeseitigung in den AWO-Räumen Anderten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.02.2018
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0162/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mängelbeseitigung in den AWO-Räumen Anderten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.02.2018
TOP 6.2.2.

Die Räumlichkeiten der AWO in Anderten, Walter-Clemens-Platz werden sehr intensiv benutzt. Allein zu Veranstaltungen der AWO haben im letzten Jahr mehr als 2000 Gäste die Veranstaltungen besucht. Außerdem nutzen eine Vielzahl von Bürger/innen Räumlichkeiten in der oberen Etage.
Für beide Nutzer/innen steht nur eine WC-Anlage im Erdgeschoß im Bereich der AWO zur Verfügung. Diese WC-Anlage wird nach Auskunft der AWO trotz der hohen Inanspruchnahme nur 1 mal wöchentlich gereinigt. Das führt immer wieder zu erheblichen Verschmutzungen, dass sich Gäste weigern, die WC-Anlage zu benutzen.

Außerdem gibt es in der WC-Anlage ein Behinderten-WC. Die dort mal vorhandene entsprechende Kennzeichnung ist nicht mehr vorhanden und muss ersetzt werden.

Trotz der Pflicht, u. a. in öffentlichen Räumen Brandschutzmelder anzubringen, fehlen diese im gesamten Bereich der Räume der AWO. Bisherige Meldungen der AWO beim Gebäudemanagement blieben unbeantwortet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die beschriebenen Mängel?
2. Aus welchen Gründen wurden die Mängel bisher nicht beseitigt?
3. Wann ist damit zu rechnen, dass die beschriebenen Mängel beseitigt werden?

Antwort

Bei einer Ortsbegehung im Dezember durch den Fachbereich Wirtschaft wurde die unzureichende Reinigung der sanitären Anlagen festgestellt. Um den Zustand zu verbessern wurde die Situation mit dem Bereich Kommunales Gebäudemanagement erörtert, welcher aktuell die Reinigung organisiert.
Aktuell wird ein Leistungsverzeichnis erstellt um anschließend bei entsprechend geeigneten Firmen Angebote einzuholen.
(Standard der LHH ist die 5-malige Reinigung sanitärer Anlagen in der Woche)

Die Beschilderung der Behindertentoilette wurde in der Zwischenzeit erneuert.

Bei den angesprochenen Brandmeldeanlagen gehen wir davon aus, dass hier Rauchwarnmelder gemeint sind. Eine Pflicht zur Installation für solche Anlagen gibt es für den Gebäudeeigentümer nur für Wohnräume. In zur Büronutzung u.ä. vermieteten Räumen ergibt sich die Pflicht aus den Bestimmungen zum Schutz der Mitarbeiter und obliegt dem jeweiligen Betreiber, hier also der AWO.