Antrag Nr. 15-0161/2008:
Einbahnstraßenregelung Haster Weg

Inhalt der Drucksache:

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Einbahnstraßenregelung Haster Weg

Antrag:

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, die Straße Haster Weg, nordwärts, als Einbahnstraße auszuweisen. Das einseitige Parken wird auf die rechte Fahrtrichtungsseite verlagert.

Begründung

Die Fahrbahn im Haster Weg ist gerade breit genug für eine Fahrspur und eine Parkspur. Ein Zweirichtungsverkehr bei einer durchgehenden Parkreihe ist nicht möglich. Das Parken an der Bürgersteigsseite ist praxistauglicher als auf der Baumseite und hat auch mehr Stellplatzfläche.