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Nachbewilligung eines Zuschusses zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Nr. 4/454 an der Brüder-Grimm-Schule
Antrag,
dem Förderverein der Brüder-Grimm-Schule e.V. eine Beihilfe in Höhe von 4.929,37 € zu den ungedeckten Personalkosten der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) Nr. 4/454 aus der Haushaltsstelle 1.0215.718800.0 (Zuschüsse an Dritte) nachzubewilligen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 4.929,37 € | 1.2100.152000.0 |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 4.929,37 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 4.929,37 € | 1.0215.718800.0 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 4.929,37 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Begründung des Antrages
Mit dem Beschluss der Drucksache Nr. 15-2011/99 hat der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List dem Förderverein der Brüder-Grimm-Schule e.V. für das Schuljahr 1999/2000 Zuwendungs-
mittel von bis zu 13.037,94 € (25.500,-- DM) bewilligt. Die Zuwendung teilte sich auf in bis zu 11.000,-- DM ABM-Restkostenfinanzierung aus der Haushaltsstelle 1.0215.717800.5 (Zu-
schüsse an Dritte) und bis zu 14.500,-- DM Sachkostenzuschuss für die Ausgabe von Mittagessen und die Anschaffung von Spielsachen und Spielgeräten aus der Haushaltsstelle 1.2100.717600.9 (Betreuungsmaßnahmen in Schulen). Der Förderverein erwartete, dass das Arbeitsamt im Schuljahr 1999/2000 wieder 90 % der Personalkosten ABM übernehmen werde, nachdem es im Schuljahr 1998/99 bereits 90 % der ABM-Personalkosten getragen hatte.
Im Rahmen der Prüfung der vom Förderverein vorgelegten Verwendungsnachweise hat die Verwaltung festgestellt, dass die vom Arbeitsamt übernommene Förderung von 90 % auf 75 % reduziert wurde. Die ungedeckten Personalrestkosten der ABM betrugen damit statt der bewilligten 9.000,-- DM tatsächlich 18.641,-- DM und wurden vom Förderverein auch nach-
weislich ausgegeben. Weiter wurde festgestellt, dass diese zusätzlichen Personalausgaben aus dem für den selben Zeitraum bewilligten Sachkostenzuschuss von 14.500,-- DM gezahlt wurden, für den sie jedoch nicht bewilligt waren. Daher musste diese Zuwendung wieder zu-
rückgefordert werden. Die Übernahme der ungedeckten Personalrestkosten von 4.929,37 € (9.641,-- DM) wurde erst mit Schreiben vom 27.09.2003 durch den Förderverein beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Förderverein diese Mittel aus der Haushaltsstelle 1.0215.718800.0 bereitzustellen. Da die Verwaltung beabsichtigt, die Nachbewilligung mit der Rückforderung des Sachkostenzuschusses aufzurechnen, entstehen der Stadt Hannover mit der Zustimmung zu dieser Drucksache keine zusätzlichen Ausgaben. Es reduziert sich lediglich der Rückforderungsbetrag des zurück zu zahlenden Sachkostenzu-
schusses.
42.43
Hannover / 12.11.2003