1. Das Sachgebiet Baupflege und Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde) hat gegenüber den Eigentümern die Erstellung eines Schadensgutachtens als Basis für die Vornahme denkmalerhaltender Maßnahmen verfügt. Diese Verfügung war mit einer Zwangsgeldandrohung versehen. Da der Verfügung nicht nachgekommen wurde, erfolgte eine Festsetzung der angedrohten Zwangsgelder. Hiergegen richtete sich der Antrag der Eigentümer beim Verwaltungsgericht Hannover, der als unbegründet zurückgewiesen wurde. Dagegen wiederum wurde Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG Nds.) geführt. Es wird täglich mit einer Entscheidung des OVG gerechnet. Danach wird das Sachgebiet Baupflege und Denkmalschutz die Umsetzung der Verfügung zeitnah betreiben. Eine Miteigentümerin hat nach Kenntnis des Sachgebietes für Baupflege und Denkmalschutz bereits Kontakt zu einem Ingenieurbüro aufgenommen. Je nach Fortgang wird das zuständige Sachgebiet zeitnah entscheiden, die erforderlichen Maßnahmen nötigenfalls auch im Wege der Ersatzvornahme anzuordnen.
Gleichzeitig wurde beim Sachgebiet Baupflege und Denkmalschutz ein Abbruchantrag eingereicht. Abbruchanträge für Baudenkmale sind mit gutachterlichen Unterlagen zu versehen, die dem zuständigen Sachgebiet jedoch noch nicht vorliegen, aber angefordert wurden.
Im Übrigen hat sich ein Kaufinteressent beim Sachgebiet Baupflege und Denkmalschutz gemeldet. Die Eigentümer sind davon vom zuständigen Sachgebiet unterrichtet worden, mit der Bitte ggf. Kontakt aufzunehmen.
2. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) ist über diese Angelegenheit informiert. Das Vorgehen ist mit dem NLD abgestimmt.