Anfrage Nr. 15-0158/2009:
Tierimpfstoff-Forschungseinrichtung - Städtebaulicher Vertrag

Inhalt der Drucksache:

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Tierimpfstoff-Forschungseinrichtung - Städtebaulicher Vertrag

In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass mit einem Städtebaulichen Vertrag die Ansiedlung einer Tierimpfstoff-Forschungseinrichtung an der Bemeroder Straße betreffend, die Normsetzung im Bebauungsplan unterlaufen werden soll.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist beim Städtebaulichen Vertrag im Zusammenhang mit der Tierimpfstoff-Forschungseinrichtung über einen Maßnahmen-, Zielbindungs-, Folgekosten- und/oder Versorgungseinrichtungsvertrag (§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch) hinaus an weitere/andere Gegenstände des Vertragsabschlusses gedacht?
2. Wenn ja, um welche Gegenstände soll es sich dabei handeln?
3. Ist sichergestellt, dass alle nach außen wirkenden, also Dritte möglicherweise berührende Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten sein werden?