Antrag Nr. 15-0155/2004:
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks.-Nr. 2669/2003: Haushaltskonsolidierungskonzept

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks.-Nr. 2669/2003: Haushaltskonsolidierungskonzept

Antrag,

Der Bezirksrat möge die o.g. Drucksache mit folgenden Änderungen beschließen:

- Anlage 1 Lfd. Nr. 6 (Auflösung von 3 Bezirksräten) wird gestrichen.


- Anlage 1 Lfd. Nr. 55 (Beratung dezentral untergebrachter Asylsuchende)
wird gestrichen.

- Anlage 1 Lfd. Nr. 61 (Nichtweiterführung von befristet eingerichteten Kindergartengruppen) wird gestrichen.
- Anlage 1 Lfd. Nr. 62 (Einsparungen durch die Umstrukturierung von Horten) wird gestrichen.
- Anlage 1 Lfd. Nr. 63 (Tageseinrichtungen):
Die Punkte 2. und 4. (Streichung von zusätzlichen Mitteln für Kitas in sozialen Brennpunkten) werden gestrichen.

Punkt 3. wird folgendermaßen geändert:

”Es wird eine neue Beitragsstufe eingeführt.

Es wird ein Essensbeitrag in der Höhe des Satzes eingeführt, den die Kindertagesstätten für die Materialkosten der von ihnen erstellten Mittagsmahlzeiten erhalten. Dieser Betrag ist gegenüber dem derzeitigen Betrag deutlich anzuheben.”


- Anlage 1 Lfd Nr. 91 d) (Zusammenlegung der Stadtteilbibliotheken in Linden) wird folgendermaßen geändert:
”Die Stadtteilbibliotheken in Linden werden unter der Voraussetzung zusammengelegt, dass hierfür ein neuer Standort gefunden wird, an dem

- die Stadtteilbibliothek Linden vom gesamten Einzugsbereich Linden, Limmer und Ahlem

aus insbesondere auch für Kinder und ältere Menschen gut erreichbar ist,

- ihre Räumlichkeiten auch für behinderte Menschen gut zugänglich sind und

- die Größe der Räume und die personelle Ausstattung der Stadtteilbibliothek für einen

Einzugsbereich mit ca. 55.000 EinwohnerInnen ausreichend sind.

An der Entscheidung über einen neuen Standort für die Stadtteilbibliothek Linden sind die NutzerInnen in geeigneter Weise zu beteiligen.”


- Anlage 1 Lfd. Nr. 100 (Neuordnung der Stadtteilkulturangebote in Linden-Limmer) erhält folgende Fassung:
”Die Stadtteilkulturangebote im Stadtbezirk Linden-Limmer werden in Kooperation zwischen den verschiedenen Trägern weiterentwickelt. Für das Freizeitheim Linden wird ein neues Nutzungskonzept entwickelt.”

- Anlage 1 Lfd. Nr. 120 (Stadtentwicklung): Der Satz “Reduzierung des Zuschusses Bürgerbüro Stadtentwicklung 110.000.- €” wird gestrichen.
Zum Ausgleich wird geprüft, ob die Aufgaben des Bereichs Stadtentwicklung der Verwaltung der Stadt Hannover reduziert werden können.

- Anlage 1 Lfd. Nr.: 138 Zentrale Aufgaben für den Bereich Sportstätten u. Bäder): Der Satz” Senkung des Betriebskostenzuschusses für das Fössebad um 10 %” wird durch folgenden Satz ersetzt “eine Senkung des Betriebskostenzuschusses des Fössebades wird mit dem Betreiber abgestimmt. Eine Senkung darf nicht den weiteren Betrieb des Bades gefährden”

Begründung

Zu 1.:

(Die Bezirksräte haben die Aufgabe, Kommunalpolitik in engem Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern zu gestalten. Ein Stadtbezirk wie Linden-Limmer ist mit ca. 45.000 EinwohnerInnen schon jetzt hierfür sehr groß. (Der Stadtbezirk Linden-Limmer hat schon heute mehr EinwohnerInnen als Städte wie Laatzen, Lehrte, Neustadt oder Wunstorf.) Bei einer weiteren Vergrößerung der Stadtbezirke könnten die Bezirksräte ihre spezifischen Aufgaben nicht mehr wirkungsvoll erfüllen.) Die Bezirksräte sind durch die Bewohner ihres Stadtbezirkes allgemein anerkannt. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger und Rat bzw. Verwaltung dar und sind ein Symbol ernst gemeinter Demokratie. Viele Bürger wenden sich an ihre Bezirksratsmitglieder mit ihren Anliegen. Die Bezirksräte übernehmen dadurch schon allerhand Aufgaben und entlasten Rat und Verwaltung. Bei einer Auflösung von drei Bezirksräten würden das Gebiet und die Anzahl zu betreuender Bewohner des Bezirkes erheblich größer. Dieses könnte dann von den Bezirksräten nur mit erheblichem Mehraufwand bzw. gegebenenfalls aus Zeitmangel gar nicht mehr geleistet werden. Ein Stück Bürgernähe und Demokratie würde verloren gehen. Der einzusparende Betrag steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die sich aus einer Auflösung ergeben würden.

Zu 2.:

Seit dem 1. Januar 2001 dürfen die Migrations - Beratungs-/Integrationsstellen der freien Träger nur noch Migranten mit festem Aufenthaltstitel (anerkannte Asylsuchende, Kontingentflüchtlinge und Arbeitsmigranten aus Anwerbeländern) beraten.

Die Flüchtlinge, die derzeit von der kommunalen Beratungsstelle für Asylsuchende (über 900 Personen) beraten und betreut werden, benötigen dringend weiterhin der vielfältigen Hilfe zur Bewältigung des Lebens im Exil. Ihre Situation ist gekennzeichnet durch Gewalt -und Fluchterlebnisse, Entwurzelung, Verlust, Orientierungslosigkeit und durch rechtliche, soziale und finanzielle Einschränkungen (u.a. Sachleistungen/Wertgutscheine unterhalb Sozialhilfeniveau).

Sie brauchen:

- Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven gerade wegen der Unsicherheit ihres Aufenthaltes in unserer Stadt,


- Unterstützung bei innerfamiliären Problemen
- Hilfe im Umgang mit Behörden.

Solche Hilfestellungen sind nur von einer mit spezifischer Fachkenntnis ausgestatten Stelle zu leisten, wie der Beratungsstelle für Asylsuchende. Die Bezirkssozialarbeit wäre mit diesem zusätzlichen Personenkreis überfordert.

Der Entzug jeglicher Beratung und Hilfe für Asylsuchende mit unsicherem Aufenthalt, die dezentral untergebracht wurden, entspräche nicht der humanitären Verpflichtung, die wir für diese Menschen haben, und der Verantwortung für das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt.

Zu 3.:

Die Versorgung mit Kindergartenplätzen ist in Hannover noch unzureichend. Ein Abbau von Betreuungsplätzen ist nicht vertretbar und würde zudem zu zusätzlichen Kosten an anderen Stellen führen, da betroffene Eltern nicht mehr erwerbstätig sein könnten.

Zu 4.:

In Hannover und auch im Stadtbezirk Linden-Limmer besteht unverändert ein großer Mangel an Hortplätzen. Es war deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil des Konzepts zur Einführung der Verlässlichen Grundschule und zur Umstrukturierung der Horte in Hannover, dass die durch die Umstrukturierung der Horte eingesparten Mittel zur Schaffung zusätzlicher Hortplätze verwendet werden.

Zu 5.:

Die zusätzlichen Mittel für Kitas in sog. sozialen Brennpunkten dürfen nicht gekürzt werden, wenn die Entwicklungs- und Bildungschancen der Kinder, die in diesen Kitas betreut werden, nicht weiter geschmälert werden sollen.

Die Erhebung eines Essensbeitrages ist angesichts der Haushaltslage der Stadt vertretbar, weil die Eltern die Materialkosten für das Mittagessen ihrer Kinder auch dann selbst tragen müssen, wenn ihr Kind nicht in einer Kita betreut wird. Die zusätzlichen Einnahmen müssen aber auch genutzt werden, um die Mittel, die die Kitas für das Mittagessen erhalten, zu erhöhen. Derzeit erhalten die Kitas 16,11€ pro Monat und Kind für die Materialkosten für das Mittagessen, also weniger als 70 Cent für die Materialkosten pro Mahlzeit. Dieser Betrag ist seit 1992 nicht mehr an die gestiegenen Lebensmittelkosten angepasst worden. Ein qualitativ hochwertiges Mittagessen, wie es für die gesundheitliche Entwicklung der Kinder notwendig ist, lässt sich damit nicht herstellen.

Zu 6.:

Die Stadtteilbibliotheken in Linden erfüllen eine unverzichtbare soziokulturelle Funktion im Stadtbezirk. Eine Zusammenlegung ist deshalb auch unter den gegebenen Bedingungen der großen Haushaltsknappheit der Stadt nur unter der Voraussetzung vertretbar, dass diese Funktion auch an einem neuen Standort weiterhin erfüllt werden kann. Hierfür muss die Stadtteilbibliothek an ihrem neuen Standort für alle Menschen aus dem gesamten Einzugsbereich, der sich mindestens von Linden-Süd bis Ahlem erstrecken wird, insbesondere auch für Kinder und ältere Menschen, und auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Größe und personelle Ausstattung selbstständig erreichbar müssen auch für einen Einzugsbereich ausreichen, der wesentlich größer sein wird als bei den derzeitigen Stadtteilbibliotheken in Linden.

Zu 7.:

Bislang liegt der Öffentlichkeit kein neues Nutzungskonzept für das Freizeitheim Linden vor. Im Rahmen der vorliegenden Drucksache können deshalb hierzu auch keine Vorentscheidungen getroffen werden.

Zu 8.:

Das Bürgerbüro Stadtentwicklung erfüllt unverzichtbare Aufgaben für die Stadtentwicklung auch für den Stadtbezirk Linden-Limmer. Die vorgesehene Mittelkürzung ist deshalb nicht vertretbar.

Zu 8 :

Das Fössebad ist für den Einzugsbereich Linden-Limmer/Ahlem/Badenstedt/Davenstedt ein unverzichtbares Angebot für die Bevölkerung dieses Stadtgebietes. Eine Reduzierung des Betriebskostenzuschusses darf nicht dazu führen, dass diese Einrichtung in ihrem Bestand gefährdet wird.