Drucksache Nr. 15-0151/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.02.2020
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0151/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.02.2020
TOP 8.2.2.

Mit der Schließung des Einkaufszentrums im Schollweg ist nun auch die letzte dezentrale Versorgungsstelle für den Mühlenberg weggefallen. Die Vielfalt des Angebotes in der Fußgängerzone ist ebenfalls rückläufig. Als Einkaufsmöglichkeit ist fast nur noch der Rewe-Markt verblieben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Dem Einzelhandel in Hannover kommt eine wesentliche funktionale Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Stadtteile. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um der Abwanderung des Einzelhandels auf dem Mühlenberg entgegenzuwirken?

2. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, auch die kleineren Zentren zu deren Erhalt in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hannover aufzunehmen?

Antwort

Zu 1.:
Die Stadtverwaltung setzt mit den Möglichkeiten des Planungsrechts (BauGB, BauNVO), insbesondere durch die Festsetzungen in den Bebauungsplänen, einen Rahmen u.a. für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels bildet dabei das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover aus dem Jahr 2011, das zurzeit neu aufgestellt wird.
Direkten Einfluss auf die einzelnen Betriebe hat die Stadtverwaltung jedoch nicht, so darf sie nicht in den freien Wettbewerb eingreifen. Allerdings bemüht sich die Verwaltung um einen direkten Kontakt (konstruktiver Dialog) zu den Betreiber*innen von Einzelhandelsbetrieben und -ketten sowie den Eigentümer*innen, um mit diesen über die Standorte und deren Entwicklung zu sprechen. Dabei werden u.a. die Planungsziele der Stadt angesprochen. Dies ist auch am Standort Mühlenberg und am Schollweg geschehen. Im Zuge des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) erfolgt zudem im Sanierungsgebiet Mühlenberg eine Beratung der Einzelhandelsbetriebe im Rahmen der Gewerbesozialplanung. Direkten Einfluss auf die Standort- und Investitionsentscheidungen von Dritten kann die Stadtverwaltung aber nicht ausüben, gleichfalls darf sie nicht als Maklerin für leerstehende Ladengeschäfte auftreten.

Zu 2.:
Für die Einstufung von Einzelhandelsstandorten als sog. Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) und ihrer funktionalen Zuordnung in die Zentrenhierarchie gelten bestimmte Voraussetzungen, die mittlerweile durch mehrere Gerichtsurteile definiert worden sind.

Als Mindestkriterium für die Ausweisung als E-Zentrum wurde das Vorhandensein mindestens eines Nahversorgungsbetriebes (Lebensmittelvollsortimenter, -discounter, sonstiger Lebensmittelmarkt) sowie ein ergänzendes Einzelhandels- und Dienstleistungsangebots definiert. Die Versorgungsfunktion eines solchen ZVB muss dabei über die unmittelbare Nachbarschaft hinausgehen und ein größeres Einzugsgebiet versorgen.

Fußend auf einer Bestandsaufnahme und der Bewertung der vorhandenen Einzelhandelsstandorte wurden die bestehenden Versorgungsstrukturen bei der Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch das Gutachterbüro Cima überprüft. Dabei kam die Cima zu dem Ergebnis, dass der Standort Schollweg nicht den Kriterien für die Ausweisung eines ZVB entspricht.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept berücksichtigt mit seiner Zielsetzung der Sicherung der Nahversorgung auch solitäre Nahversorgungsstandorte, zu denen der Standort Schollweg zählt.