Drucksache Nr. 15-0150/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Biber im Bereich der Ihme
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.01.2019
TOP 7.4.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0150/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Biber im Bereich der Ihme
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.01.2019
TOP 7.4.6.

Entlang der Ihme lassen sich auf Höhe des Ihme-Zentrums bis zum uestra-Betriebshof beidseitig Spuren der Arbeit eines oder mehrerer Biber feststellen. Die Ansiedelung deutet auf eine besser werdende Wasserqualität hin, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Aber Biber sorgenb bekanntermaßen auch für Aufstauungen und Querschnittsverringerungen an Flüssen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung Kenntnis über Bibervorkommen im Bereich der Ihme und Erkenntnisse über deren Auswirkungen auf die Flora des angrenzenden Uferbereichs im benannten Abschnitt? Wenn Ja, seit wann und welche?

2. Sieht die Verwaltung durch Biber eine Gefahr für den Ihme-Schiffsverkehr?

3. Sind Ersatzpflanzungen durch die Stadt Hannover, die Region Hannover und/oder das Land Niedersachsen für durch Biber gefällte oder geschädigte Bäume vorgesehen? Wenn Ja, wann und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn Nein, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Durch Kartierungen von Biberspuren in 2015 ist bekannt, dass im gesamten
Flussverlauf von Leine und Ihme im Stadtgebiet Biberreviere vorhanden sind. Der
Bestand der Tiere wird sich seither vergrößert haben; aktuelle Kartierergebnisse durch
den NABU werden im Laufe des Jahres vorliegen. Es ist bekannt und unübersehbar,
dass der Biber im Winterhalbjahr entlang der o. g. Gewässer Bäume annagt und fällt.
Im Wesentlichen handelt es sich bislang um Weichhölzer wie Weiden und Pappeln.
Die Verwaltung geht seit 2018 dazu über, erhaltenswerte Bäume entlang der Leine mit
einem Fraßschutzgitter zu versehen. Diese Maßnahme wird auch in 2019
fortgesetzt.

Zu 2.)
Es ist nicht davon auszugehen, dass der Biber Dämme in Leine oder Ihme errichtet.
Der Biber staut eher kleinere Fließgewässer auf, deren Wasserstand stark schwankt.
Damit erreicht er, dass der Eingang zu seinem Bau immer unter Wasser ist. Eine
Gefahr für den Schiffsverkehr wird daher von der Stadtverwaltung nicht gesehen. Eine
Beantwortung dieser Frage durch die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
steht noch aus.

Zu 3.)
Der Biber und seine Lebensäußerungen sind ein Naturereignis. Gemäß § 2 Abs. 4
BNatschG sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum der
öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in
besonderer Weise berücksichtigt werden. Daraus lässt sich aber nach Einschätzung
der Unteren Naturschutzbehörde in der Region Hannover keine (geschweige denn eine
einklagbare) Pflicht des öffentlichen Flächeneigentümers zum konkreten
Handeln im Einzelfall ableiten. Eine Pflicht zur Ersatzpflanzung eines vom Biber
gefällten Baumes bestünde wohl nur dann, wenn der gefällte Baum Bestandteil einer
Kompensationspflanzung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung war,
bei der die Pflicht zum dauerhaften oder längerfristigen Erhalt des Baumes besteht. Zu
derartigen Ereignissen ist es jedoch bislang nicht gekommen.
Auch die Baumschutzsatzung der Stadt Hannover, die außerhalb von
Landschaftsschutzgebieten gilt, verpflichtet nicht, auf natürliche Weise abgängige Bäume zu ersetzen.

Da sich die durch den Biber verursachten Schäden im Ihmegrünzug bislang lediglich auf „Böschungs-Vegetation“ beschränkt, sind hier keine Ersatzmaßnahmen geplant oder erforderlich. Die gepflanzten Jungbäume sind so weit von der Uferlinie entfernt positioniert, dass sie für den Biber bislang uninteressant waren. Sollten Jungbäume im Ihmepark geschädigt werden, würden wir umgehend mit dem Einsatz von Fraßschutzgittern reagieren.