Anfrage Nr. 15-0150/2019:
Biber im Bereich der Ihme

Inhalt der Drucksache:

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Biber im Bereich der Ihme

Entlang der Ihme lassen sich auf Höhe des Ihme-Zentrums bis zum uestra-Betriebshof beidseitig Spuren der Arbeit eines oder mehrerer Biber feststellen. Die Ansiedelung deutet auf eine besser werdende Wasserqualität hin, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Aber Biber sorgenb bekanntermaßen auch für Aufstauungen und Querschnittsverringerungen an Flüssen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung Kenntnis über Bibervorkommen im Bereich der Ihme und Erkenntnisse über deren Auswirkungen auf die Flora des angrenzenden Uferbereichs im benannten Abschnitt? Wenn Ja, seit wann und welche?

2. Sieht die Verwaltung durch Biber eine Gefahr für den Ihme-Schiffsverkehr?

3. Sind Ersatzpflanzungen durch die Stadt Hannover, die Region Hannover und/oder das Land Niedersachsen für durch Biber gefällte oder geschädigte Bäume vorgesehen? Wenn Ja, wann und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn Nein, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage?