Drucksache Nr. 15-0148/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Entsorgung von größeren E-Geräten im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.02.2020
TOP 8.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0148/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Entsorgung von größeren E-Geräten im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.02.2020
TOP 8.1.3.

Seit Mitte 2018 ist es nicht mehr möglich große Elektrogeräte, wie Fernseher, auf dem Wertstoffhof an der Bornumer Straße abzugeben. Den Bürgern aus unserem Stadtbezirk ist der alternative Weg zur Deponie im Moorwaldweg 312 in Altwarmbüchen oder zum Aha Wertstoffhof in der Schörlingstraße 3a zu weit oder sie wissen nicht, dass sie ihre Elektrogeräte dort abgeben können. Dies führt unter anderem dazu, dass größere Elektrogeräte im öffentlichen Raum entsorgt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, obgleich die Zuständigkeit der Wertstoffhöfe bei der Region Hannover liegt, diese Regelung wieder rückgängig zu machen?

2. Die Information der Neuregelung ist bisher nur auf der Homepage der Wertstoffhöfe zu finden. Hat die Verwaltung geplant die Neuregelung der Entsorgung von großen Elektrogeräten bekannter machen?

Antwort

Zu 1.:
Durch die letzte Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der Fassung vom 15.08.2018 wurde die Rücknahme von Elektrogeräten geschärft. Vor dieser Gesetzesänderung waren die Sammelstellen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers verpflichtet die Elektronikgeräte in fünf verschiedene Gruppen zu unterteilen. Nach der Änderung ist aha verpflichtet, an der Annahmestelle darüber hinaus in akkubetriebene und kabelgebundene Geräte zu differenzieren.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover ermöglicht die kostenlose Annahme auf seinen Wertstoffhöfen. Leider ist nicht jeder Hof baulich dazu geeignet, die geforderte Differenzierung zu leisten. Somit war aha gezwungen das Annahmespektrum auf den Wertstoffhöfen abzustufen. Die Abgabe von Großgeräten ist nicht mehr auf allen Wertstoffhöfen möglich.

Da aha ergänzend zur Annahme auf den Wertstoffhöfen eine haushaltsnahe Sammlung der Geräte anbietet, können alle Bürger*innen die Elektrogroßgeräte bequem entsorgen.

Mangels der entsprechenden Zuständigkeit und da es sich bei der gesetzlichen Neuregelung um ein Bundesgesetz handelt, sowie den bau-faktischen Unmöglichkeiten auf den verschiedenen Wertstoffhöfen, sieht die Verwaltung momentan leider keine Möglichkeit diese Regelungen zu ändern.

Zu 2.:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft hat zur Umstellung im Dezember 2018 durch umfangreiche Pressemitteilungen, Information über den aha-Planer und im Internet informiert. Die Kolleg*innen im aha-Service, auf den Wertstoffhöfen, den Deponien und im Kundenbüro in der Innenstadt informieren die fragenden Kund*innen gerne.
Auch im aktuellen aha-Planer 2020 sind auf Seite 13 die Entsorgungsmöglichkeiten ausführlich beschrieben.