Anfrage Nr. 15-0147/2019:
Allgemein verständliche Spielplatzschilder

Inhalt der Drucksache:

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Allgemein verständliche Spielplatzschilder

Mit der Bekanntgabe der Entscheidung zum Beschlussantrag auf Drs. 15-1879/20181 zur Beschilderung von Kinderspiel- und Bolzplätzen wurde klargestellt, dass die Verwaltung dem Inhalt teilweise folgt und bereits am Spielplatz in der Kochstraße ein entsprechendes Schild angebracht hat. Eine Inaugenscheinnahme hat ergeben, dass dieses Schild eine Größe von ca. 30 x 30 cm aufweist und nur an einem von zwei Eingängen platziert wurde. Die Bestückung der weiteren Spielplätze im Stadtbezirk soll jeweils dann erfolgen, wenn Um- und Neubauten vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Innerhalb welches Gremiums und/oder welcher Verwaltungseinheit sowie ggf. unter Beteiligung welcher dritter Einzelpersonen und/oder Organisationen und/oder Vorschriften wurden Inhalt, Größe und Gestaltung des Schildes festgelegt? (Hierbei interessiert besonders, warum nur fünf der acht in der Spielplatzsatzung unter § 3 benannten Verbots-Tatbestände mittels Piktogramm oder schriftlich aufgeführt sind, wobei sich dem Antragsteller nicht erschließt, was das unterste Piktogramm anspricht und warum auch Radfahren und Ballspiel aufgeführt sind, die sich nicht als Verbots-Tatbestände in der Spielplatzsatzung finden lassen - und warum die Notrufnummer 112 unverhältnismäßig klein aufgeführt ist, offensichtlich so klein, dass bei der Kontrolle nicht auffiel, dass ein Rechtschreibfehler enthalten ist.)

2. Warum wurde das Schild nur an einem Eingang des Spielplatzes an der Kochstraße angebracht bzw. ist auch künftig vorgesehen, bei Spielplätzen mit mehreren Eingängen nur an einem Eingang ein solches Schild anzubringen?

3. Inwieweit ist vorgesehen, die Anbringung entsprechender Schilder an den Spielplätzen im Stadtbezirk kurzfristig vorzunehmen bzw. wann wird nach aktuellen Planungen der letzte Spielplatz im Stadtbezirk mit einem entsprechenden Schild versehen sein?
1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1879-2018S1