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Zuwendung an die Ev. Kirchengemeinde St. Johannis
Antrag
Aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates werden der Ev. Kirchengemeinde St. Johannis bis zu
365,00 Euro
zur Anschaffung von Noten und für Werbung und zur Erstellung von Eintrittskarten zur Verfügung gestellt.
Begründung
Die Zuwendung erfolgt gemäß des Antrags 02/2016 und soll die Finanzierung der o.g. Materialien, die für ein Konzert benötigt werden, ermöglichen.