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Feststellung des Sitzverlustes des Bezirksratsherrn Jan Kirschnick
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Kirschnick die
Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im
Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Jan Kirschnick hat mit Schreiben vom 01.12.2022 seinen Rücktritt
vom Mandat im Stadtbezirksrat Ricklingen mit sofortiger Wirkung erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat
Ricklingen. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.63.09
Hannover / 19.01.2023