Anfrage Nr. 15-0140/2007:
Gehweg in der Straße Am Wasserturm

Inhalt der Drucksache:

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Gehweg in der Straße Am Wasserturm

Zwischen den Grundstücken Am Wasserturm Nr. 5 und 15 befindet sich ein unbebautes Grundstück, das vorwiegend als Parkplatz genutzt wird. Eine Fußwegverbindung zwischen den Grundstücken fehlt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer ist für eine Wegsicherung bezüglich des oben beschriebenen Grundstücksbereiches zuständig, verantwortlich und gegebenenfalls auch für entstehende Schäden auf diesem Grundstück haftpflichtig?
2. Aus welchen Gründen wurde bisher hier keine Fußwegeverbindung herge-stellt?
3. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um hier einen sicheren Fußweg für die Fußgänger/innen herzustellen?