Antrag Nr. 15-0138/2018:
Erweiterung der Fläche für einen barrierefreien Stellplatz In Höhe Wallensteinstr. 23, Ladenzeile
Inhalt der Drucksache:
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Erweiterung der Fläche für einen barrierefreien Stellplatz In Höhe Wallensteinstr. 23, Ladenzeile
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung bringt den als barrierefrei ausgewiesenen Stellplatz an der Ladenzeile Wallensteinstraße 23 gegenüber Fleischerei Gramann auf die nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStplVO) Vom 4. September 1989) und DIN 18040-3 auf die erforderliche Mindestbreite von 3,50 m. Die Einrichtung einer zusätzliche Bewegungszone von jeweils 2,50 m je Seite für Rollstuhlfahrende ist zu prüfen.
Die Verwaltung bringt den als barrierefrei ausgewiesenen Stellplatz an der Ladenzeile Wallensteinstraße 23 gegenüber Fleischerei Gramann auf die nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStplVO) Vom 4. September 1989) und DIN 18040-3 auf die erforderliche Mindestbreite von 3,50 m. Die Einrichtung einer zusätzliche Bewegungszone von jeweils 2,50 m je Seite für Rollstuhlfahrende ist zu prüfen.
Begründung
Dieser als barrierefrei deklarierte Stellplatz hat eine Breite von 2,30 m. Patientendienste und mobilitätseingeschränkte Personen, die die dort ansässigen Arztpraxen, Sanitätshaus und Apotheke aufsuchen wollen, haben bei dieser Stellplatzbreite, die nicht den Anfordernissen entspricht, keine Möglichkeit des ungehinderten Ausstiegs.