Drucksache Nr. 15-0137/2018 S1:
Ein Abfallfahnder – nur für den Stadtbezirk Ricklingen.
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.03.2018
TOP 7.1.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0137/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ein Abfallfahnder – nur für den Stadtbezirk Ricklingen.
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.03.2018
TOP 7.1.3.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit aha zu prüfen, ob im Rahmen des Konzeptes „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Stadtbezirk Ricklingen ein „eigener“ Abfallfahnder eingesetzt werden kann.

Entscheidung


Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover setzt seit 1999 fünf Abfallfahnder für das gesamte Stadtgebiet ein. Diese sind auf den fünf Betriebsstätten der Stadtreinigung verteilt. Für den Stadtbezirk Ricklingen ist die Betriebsstätte Billungstraße verantwortlich; allerdings reinigen die Mitarbeiter auch die Stadtbezirke Linden-Limmer sowie Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Der Abfallfahnder ist somit für drei Stadtbezirke zuständig.
Die Umsetzung des neuen Sicherheit und Ordnungskonzeptes der Stadt Hannover sieht auch eine Kooperation mit der aha vor. Das Konzept „Hannover sauber“, das gerade in den politischen Gremien diskutiert wird, beinhaltet zwei Säulen. Zum einen soll die Anzahl der Abfallfahnder und die Mitarbeiter für die Entsorgung der wilden Ablagerungen erhöht werden; zum anderen wird die Präsenz der Straßenreinigung (zusätzliche Kehrzeiten) erhöht.

Das Konzept sieht keine Dezentralisierung, sondern im Gegenteil eine Zentralisierung der Abfallfahndung vor. Die heute dezentral auf den fünf Betriebsstätten eingesetzte Abfallfahndung wird auf 9 Abfallfahnder aufgestockt, zentralisiert und eigenständig durch zwei Leitungskräfte geführt. Diese Zentralisierung erleichtert ein abgestimmtes Zusammenwirken des in der Abfallfahndung eingesetzten Personals, zugleich können Einsätze flexibler organisiert und durchgeführt werden. Die Bündelung der Ressourcen ermöglicht zudem auf akute Probleme zeitnah und wirksam, ggfs. mit mehreren Abfallfahndern/innen, zu reagieren und bei personalwirtschaftlichen Ausfällen verlässliche Vertretungsregelungen sicher zu stellen.



Durch die Personalaufstockung der Abfallfahnder sind deutlich mehr Schwerpunktaktionen in den Stadtbezirken möglich. So können mehrere Abfallfahnder/innen in einem Stadtbezirk gezielte Schwerpunktkontrollen durchführen, was deutlich effektiver ist, als die einzelne, rein ortsgebundene Abarbeitung von Hinweisen.

Aus diesen Gründen wird eine stadtteilbezogene Zuordnung der Abfallfahnder nicht präferiert.