Antrag Nr. 15-0137/2016:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit Gollstraße

Inhalt der Drucksache:

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Zulässige Höchstgeschwindigkeit Gollstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten auf der Gollstr. in Fahrtrichtung Höversche Str. in etwa auf Höhe der Bushaltestelle "Im Wiesenhof" ein Verkehrszeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) mit der Geschwindigkeit von 50 km/h zu installieren.

Begründung

Von der Höverschen Straße kommend in Fahrtrichtung Lehrter Str. gilt auf der Gollstr. die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Erst ab der Haltestelle "Im Wiesenhof" gilt bis zur Lehrter Str. eine Geschwindigkeits-begrenzung von 30 km/h. In der Gegenrichtung ist diese Geschwindigkeitsbe-grenzung ähnlich beschildert, allerdings fehlt eine explizite Aufhebung der Begrenzung. Somit gilt nach Rechtsprechung einiger Gerichte weiterhin die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, auch über Einmündungen hinweg. Der aus eben diesen Einmündungen kommende Verkehr erhält aber über das Verkehrszeichen 274.2 "Ende einer Tempo 30-Zone" die Aussage auf der folgenden Straße würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gelten.