Drucksache Nr. 15-0134/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Förderung des Radverkehrs bei Novelle 2020 der Straßenverkehrs-Ordnung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 05.02.2020
TOP 6.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0134/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Förderung des Radverkehrs bei Novelle 2020 der Straßenverkehrs-Ordnung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 05.02.2020
TOP 6.4.2.

Die Förderung des Radverkehrs und erhöhte Sicherheit für Radfahrende sind u.a. erklärte Ziele einer von der Bundesregierung für 2020 vorgelegten Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).1

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung mit Bezug auf den Stadtbezirk Linden-Limmer:

1. Beabsichtigt die Verwaltung im Stadtbezirk von der Möglichkeit der geplanten Einrichtung von erweiterten Radverkehrszonen Gebrauch zu machen? Wenn Ja: Wo sind diese geplant? Wenn Nein: Warum nicht?

2. Sieht die Verwaltung im Stadtbezirk die Möglichkeit zur Anbringung des neu geplanten gesonderten Grünpfeils für Radfahrende an Ampeln? Wenn Ja: An welchen Ampeln? Wenn Nein: Warum nicht?

1 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html

Antwort der Verwaltung


Die Verwaltung beantwortet die Frage insgesamt wie folgt:

Nach Informationen des BMVI soll die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten. Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen. In einem zweiten Schritt plant das BMVI weitere Änderungen, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO. Derzeit ist somit noch unklar, ob die fraglichen Änderungen Einzug in die Straßenverkehrsordnung nehmen werden. Derzeit liegen noch keine Planungen vor.

Wenn es anlassbezogen Änderungsbedarf im Stadtgebiet gibt und dort neue Regelungen angewandt werden können, wird die Verwaltung geltendes Recht anwenden.