Drucksache Nr. 15-0132/2017 S1:
Einführung eines Monitorings von offenen Anträgen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.02.2017
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0132/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Einführung eines Monitorings von offenen Anträgen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.02.2017
TOP 8.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen, dass die Verwaltung ein Monitoring über den Umsetzungsstand von offenen Anträgen dem Bezirksrat zur Verfügung stellt, sofern die Umsetzung der Anträge länger als vier Monate andauert. Das Monitoring muss insbesondere darüber Aufschluss geben, bis wann eine Antwort/Bearbeitung voraussichtlich zu erwarten sein wird.

Entscheidung

Der Antrag des Stadtbezirksrates wird abgelehnt.

Die jetzige Regelung des Beschlussmonitoring war ein Ergebnis der Arbeit der Kleinen Kommission zur Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte aus dem Jahr 2010 (DS 0280/2010), also ein Beschluss des Rates der Landeshauptstadt.

Hier heißt es:
…Die Verwaltung wird halbjährlich für die Stadtbezirksräte Listen erstellen, die alle offenen Maßnahmen, das geplante Realisierungsdatum, den Status und eine kurze Begründung über die Ausführung beschlossener Initiativanträge beinhalten (Beschlussmonitoring).

Zur Zeit sieht die Verwaltung keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit diesen Ratsbeschluss von sich aus zu erweitern. Die hier beschriebene Verfahrensweise wird als ausreichend angesehen.