Antrag Nr. 15-0131/2019:
IGS Linden - neuer Standort

Inhalt der Drucksache:

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IGS Linden - neuer Standort

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. Baugesetzbuch) für einen Bereich auf der Westseite der Bernhard-Caspar-Straße, dessen Abgrenzung sich aus dem beigefügten Planausschnitt ergibt, die Flächen für einen Neubau der IGS Linden verfügbar zu machen. In dem Bereich liegen ungenutzte Gewerbegrundstücke, die sich aufgrund ihrer Lage innerhalb des Stadtbezirks und an der Stadtbahnlinie 9 bestens als Schulstandort eignen.

Begründung


Die räumliche Situation der IGS Linden ist sehr unbefriedigend. Zurzeit ist der Schulbetrieb auf 4 Gebäude verteilt, demnächst 3 mit zusätzlichen Räumen in Containern Das erzeugt viel Leerlauf für Schüler(innen) und Lehrer(innen), die zwischen den Gebäuden unterwegs sind.
Außerdem entsprechen die Räume in vielfacher Hinsicht nicht den heutigen Anforderungen. Diese Situation lässt sich durch zusätzliche Bauten an den vorhandenen Standorten nicht wesentlich verbessern. Schulräume, die heutigen Ansprüchen genügen, lassen sich nur durch einen Neubau für die gesamte Schule an einem einzigen Standort schaffen. Immer neue Provisorien werden den Anforderungen auf Dauer nicht gerecht.

Für einen Neubau können die brach liegenden Gewerbegrundstücke zwischen Badenstedter und Davenstedter Straße westlich der Bernhard-Caspar-Straße genutzt werden. Für neue gewerbliche Nutzungen eignen sie sich aufgrund ihrer Lage im Stadtgefüge und ihrer Nachbarschaft zu schutzbedürftiger Wohnbebauung nur sehr eingeschränkt. Als neuer Standort der IGS Linden bieten sie viele Vorteile, wie die Nähe zu den Wohnbereichen und die Lage an der Stadtbahnlinie 9. Die Sportanlagen der Schule bei Linden 07 sind noch gut erreichbar. Die Größe der Flächen, die als Schulgelände in Betracht kommen, reicht auf jeden Fall für die IGS Linden.

Für die Schaffung des Schulstandorts muss die Grundstückssituation in dem angegebenen Bereich neu geordnet werden. Dafür steht das Instrument der "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zur Verfügung.




Die Bemühungen der Stadtverwaltung, aufgrund eines Ratsauftrages aus dem Jahr 2012 für die brach liegenden Grundstücke im Bereich des Lindener Hafens neu Nutzungen zu finden, werden durch die Inanspruchnahme der Flächen im Randbereich des Gewerbegebiets nicht beeinträchtigt. Auch ohne den vorgeschlagenen Entwicklungsbereich stehen umfangreiche Brachflächen für Ansiedlungen zur Verfügung, wie die Untersuchung der Empirica deutlich gemacht.

Anlage: Lageplan "IGS Linden - neuer Standort"