Drucksache Nr. 15-0129/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geplantes Wohnhaus Am Forstkamp/Ecke Buchholzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.02.2022
TOP 6.1.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0129/2022 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geplantes Wohnhaus Am Forstkamp/Ecke Buchholzer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.02.2022
TOP 6.1.4.

Laut einer Antwort der Verwaltung in Drucksache 15-2618/2019 ist die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Am Forstkamp/Ecke Buchholzer Str. geplant.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Besteht diese Planung weiterhin?

2. Welche aktuellen Erkenntnisse gibt es zu diesem Thema?

3. Welche neuen Optionen der Verwaltung gibt es gegebenenfalls zur Errichtung eines Wohnhauses mit kleinen Wohneinheiten an der genannten Stelle?

Antwort der Verwaltung: (Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe und Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)


zu 1.:

Mit der Antwort in Drucksache 15-2618/2019 teilte die Verwaltung mit, dass weiterhin das Ziel besteht, diesen Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Ferner teilte die Verwaltung mit, dass die ursprüngliche Planung - Errichtung eines Wohnhauses als Flüchtlingsunterkunft und spätere geförderte Wohnungen – nicht weiterverfolgt werden konnte.

Aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung wurden die Planungen für das Grundstück zur Realisierung einer Flüchtlingsunterkunft mit der hanova wiederaufgenommen. An dem Standort soll nun ein Wohnheim für Flüchtlinge entstehen, welches von den Grundrissen einem Wohnhaus ähnelt. Das Wohnheim wird über verschiedene Wohneinheiten für die Bewohner*innen verfügen.

Das Bauvorhaben entspricht den bisherigen Planungen, die dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 741, 2.Änderung vom 20.04.2017 zugrunde liegen.

zu 2.:

Das Baugenehmigungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Im vertraulichen Teil der heutigen Sitzung erhalten Sie weitere Informationen der Verwaltung.


zu 3.:

Die Verwaltung befürwortet die Realisierung des Projektes, basierend auf den Abstimmungen des Jahres 2017. Eine alternative Nutzung ist hier nicht vorgesehen.