Drucksache Nr. 15-0128/2016 S1:
Maßnahmen Spielstraße Hengstmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 09.03.2016
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0128/2016 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Maßnahmen Spielstraße Hengstmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 09.03.2016
TOP 5.2.3.

Beschluss

1. Umwandlung der Hengstmannstraße in eine Einbahnstraße ab Ricklinger Straße.
2. Anbringen von 10 Fahrradbügeln im Bereich der Häuser Hengstmannstraße 1 und 6-8.
3. Sichtbarmachung der Spielstraßenschilder (Verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) für den Straßenverkehr:
- Überarbeitung der derzeitigen Standplätze,
- Säuberung der Schilder oder Neuinstallation,
- Aufbringung zusätzlicher Zeichen 350 auf dem Fahrbahnbelag.
4. Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage in der Hengstmannstraße.
5. Regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs.

Entscheidung

Zu 1.: Zwischennachricht.

Die Einrichtung einer Einbahnstraße ist zur Lenkung von Verkehrsströmen grundsätzlich möglich. Bei Einbahnstraßenführungen ist allerdings in der Regel ein höheres Geschwindigkeitsniveau zu erwarten. Die Fahrwege sind für die betreffenden Anlieger umwegiger. Für eine fachliche Beurteilung wurde die Durchführung einer entsprechenden Verkehrszählung veranlasst. Ergebnisse und Aufschlüsse der Verkehrszählung werden frühestens ab Ende August vorliegen. Die Verwaltung wird danach über die Ergebnisse und die daraus folgende Entscheidung informieren.

Zu 2.: Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

In den Bereichen zwischen den Bäumen, vor den Häusern Nr. 6-8, werden zusätzliche Fahrradbügel eingebaut. Zusätzliche Fahrradbügel vor Haus Nr. 1 lassen sich aufgrund fehlender geeigneter Flächen nicht setzten und werden deshalb abgelehnt. Zusätzlich sind vor den Häusern Nr. 3 und 5 drei Bügel vorgesehen analog zum Absperrbügel vor Haus Nr. 9.


Zu 3.: Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Grund diese zu erneuern. Ebenso sind die Standorte der Schilder gut gewählt und es ist nicht erforderlich diese zu ändern. Die Schilder befinden sich am Anfang und am Ende des als Zone ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiches und sind gut sichtbar.

Bei Einrichtung einer möglichen Einbahnstraßenregelung ab Ricklinger Straße wie unter Punkt 1 gefordert, würde das Verkehrszeichen 325 in der Hengstmannstraße Ein-/Ausfahrt Ritter-Brüning-Straße entfallen.

Aufgrund des für eine Bodenmarkierung nicht geeigneten, wechselnden unterschiedlichen Oberflächenmaterials sowie wegen des Oberflächenzustandes des Klinkerpflasters ist aus bautechnischer Sicht ein Aufbringen zusätzlicher Zeichen auf den Straßenbelag nicht dauerhaft möglich.


Zu 4.: Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die technischen Erfassungsmöglichkeiten bei niedrigen Geschwindigkeiten schließen den Einsatz von Display- und Dauergeräten für Geschwindigkeits- messungen in verkehrsberuhigten Bereichen aus. Eine ausreichende Zuverlässigkeit der Erhebungsdaten wäre für eine qualifizierte Beurteilung nicht gegeben. Hierzu kommt, dass solche Messanlagen keine rechtsverbindlichen Folgen für die Verkehrsteilnehmer haben.

Zu 5.: Dem Antrag wird gefolgt.

Der Verkehrsaußendienst stellt bei den Kontrollen vor Ort regelmäßig im Durchschnitt 1-2 Falschparker fest und bringt diese auch zur Anzeige. Die Kontrolltätigkeit hat das Problem bisher nicht lösen können. Es wird versucht, die Hengstmannstraße noch häufiger zu überwachen.