Drucksache Nr. 15-0126/2025 S1:
Einrichtung von Abstellzonen für E-Roller
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.02.2025
TOP 13.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0126/2025 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Einrichtung von Abstellzonen für E-Roller
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.02.2025
TOP 13.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, an den Endpunkten der Straßenbahnen in Misburg und Anderten und am Bahnhof Anderten- Misburg Abstellzonen für E-Roller einzurichten bzw. auszuweisen. Ähnlich wie in der Innenstadt soll die Verwaltung mit den Anbietern ein Belohnungsprinzip vereinbaren, demzufolge den Nutzerinnen und Nutzern das Abstellen der Roller in den ausgewiesenen Zonen mit Freiminuten gedankt werden.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Umsetzung von festen Abstellplätzen erfolgt aktuell im Innenstadtbereich und soll grundsätzlich darauf beschränkt bleiben. Im restlichen Stadtgebiet bleibt das E-Scooter-Sharing ein free-floating-Modell, um die Vorteile der Mikromobilität effektiv nutzen zu können.

In Ausnahmefällen könnten in Abstimmung mit den Anbietern auch außerhalb der Innenstadt einzelne ausgewählte Standorte festgelegt werden, an denen aufgrund des hohen E-Scooter-Aufkommens die Markierung von Abstellplätzen Sinn machen würde. Möglich wäre dies an besonders E-Scooter-relevanten Quellen und Zielen. Diese sollten datenbasiert über die Auswertungen der E-Scooter-Anbieter generiert werden, um nur den tatsächlichen Bedarf abzudecken.

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten zur Ausweisung von Abstellplätzen für E-Scooter an den gewünschten Standorten. Eine Kombination mit der geplanten Abstellanlage für Fahrräder an der S-Bahn-Station Anderten-Misburg bietet sich z.B. an.