Anfrage Nr. 15-0126/2008:
Versorgungsquote mit integrativen Betreuungsplätzen

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Versorgungsquote mit integrativen Betreuungsplätzen

Um den Betreuungsbedarf der unter Dreijährigen Rechnung zu tragen, werden 1.161 neue Betreuungsmöglichkeiten geschaffen. Für gehandicapte Kinder wurden integrative Betreuungsplätze eingerichtet und der weitere Ausbau beschlossen. Die Einrichtung integrativer Gruppen ist derzeit ausschließlich im Kindergartenbereich gesetzlich geregelt.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie sieht die Versorgungsquote mit integrativen Betreuungsplätzen in unserem Stadtbezirk, insbesondere auch für Krippen- und Krabbelplätze aus?