Antrag Nr. 15-0125/2013:
Einrichtung von Fußgängerüberwegen in der Ortsmitte von Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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Einrichtung von Fußgängerüberwegen in der Ortsmitte von Wettbergen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die mit der Drucksache Nr. 15-2686/2012 vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Zentrums in Wettbergen wie folgt zu ändern:
Der bestehende Fußgängerüberweg über die Hauptstraße bleibt auch nach der Neugestaltung erhalten.
Um für Fußgänger eine sichere Querung der Hauptstraße zwischen dem Nettomarkt und der Sparkasse sowie der Straße In der Rehre zu ermöglichen, wird dort jeweils ein Fußgängerüberweg neu eingerichtet.

Begründung

Die Forderung nach sicheren Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger im Zentrum von Wettbergen war ein zentrales Anliegen der Bürger im durchgeführten Beteiligungsverfahren. Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten (mit Ausnahme des bestehenden Fußgängerüberwegs) werden als nicht ausreichend und als nicht sicher betrachtet.
Zwar wird nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen in der Regel für entbehrlich gehalten, gleichwohl ist eine Einrichtung nicht automatisch ausgeschlossen.

Die Anzahl der Fahrzeuge in der Ortsdurchfahrt liegt in dem Bereich, in dem bei einer Tempo-50-Zone die Einrichtung eines Fußgängerüberweges eindeutig empfohlen würde. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit liegt häufig über 30 Stundenkilometer.

Der vorhandene Fußgängerüberweg über die Hauptstraße hat sich lange bewährt und schützt vor allem die Kinder auf dem Weg zu der anliegenden Kindertagesstätte und auch die Eltern mit ihren Kindern auf dem Weg zum Kinderpark e.V. Ein Rückbau aus rein dogmatischen Gründen würde auf ein völliges Unverständnis der Bevölkerung stoßen.
Insbesondere bei der Überquerung der Hauptstraße zwischen dem Nettomarkt und der Sparkasse kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrer durch die abknickende Vorfahrt der Meinung sind, sie hätten einen Vorrang vor der Überquerung der Straße durch Fußgänger. Ältere Mitbürger und Kinder trauen sich kaum noch, an dieser Stelle die Straße zu überqueren. Daran würde auch die bloße Aufhebung der abknickenden Vorfahrt und die Änderung in eine Rechts-vor-Links-Regelung nichts ändern.

Auch der Fußweg an der Hauptstraße über die Straße In der Rehre hin zur Volksbank und zur Apotheke wird viel benutzt. Durch die geplante Verbreiterung des Fußwegs vor dem Kastanienhof wird die Verbindung noch attraktiver für Fußgänger werden.

Im Rahmen der ohnehin geplanten Erneuerung würden die Beibehaltung des bestehenden und die Einrichtung der neuen Fußgängerüberwachung nur sehr geringe zusätzliche Investitionen erfordern. Durch die Änderung der Vorfahrtsregelungen müssen sich Autofahrer ohnehin neu auf die Änderung der Vorfahrtsregelungen müssen sich Autofahrer ohnehin neu auf die Änderung der Vorfahrtsregelungen müssen sich Autofahrer ohnehin neu auf die Änderung der Verkehrssituation einstellen. Insgesamt würde das Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsarten durch die erforderliche erhöhte Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert.