Antrag Nr. 15-0122/2019:
Grenzmarkierung für Halteverbot Blumenauer Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Grenzmarkierung für Halteverbot Blumenauer Straße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in der Blumenauer Straße zwischen der Lichtsignalanlage Gartenallee und der am rechten Fahrbahnrand befindlichen Parkzone in Fahrtrichtung Am Küchengarten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283 StVO) eine Grenzmarkierung (§41 Anlage 2 Zeichen 299 StVO) zur besseren Kenntlichmachung dieses Halteverbotes anzubringen. Der Linienbus 100 benötigt beim Abbiegen in die Blumenauer Straße dem Raum im Bereich des absoluten Halteverbotes.

Begründung


In der Vergangenheit ist es des häufiger zu Missachtungen des absoluten Halteverbotes durch Kraftfahrzeugführer gekommen. Behinderungen des Linienbusverkehrs, teilweise Rangieren im Kreuzungsbereich, waren die Folge. Eine Grenzmarkierung soll hier mehr Aufmerksamkeit auf das Halteverbot lenken und zukünftig Behinderungen des Linienbusverkehrs einschränken.