Antrag Nr. 15-0122/2018:
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen

Inhalt der Drucksache:

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Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in B-Plänen vorsehen

Antrag


zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für mindestens ein Drittel der Wohneinheiten die Einrichtung von (Schnell-)Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Begründung


Fahrzeuge mit Elektromotor erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit und können zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Aufgrund der Weiterentwicklung der Technik sind Elektrofahrzeuge mittlerweile alltagstauglich, sofern ihnen ein ausreichendes Netz von Ladestationen, vorzugsweise mit Möglichkeiten zur Schnell-Ladung, zur Verfügung steht. Die vorgesehene Regelung soll dazu dienen, dass im Lauf der Zeit ein dichtes Netz solcher Lademöglichkeiten im Stadtbezirk entsteht.

Ähnlich wie bei gasbetriebenen Fahrzeugen wird die Auslastung zu Beginn wahrscheinlich recht gering sein, jedoch im Laufe der nächsten Jahre ansteigen. So erwartet beispielsweise die Volkswagen AG, dass im Jahre 2025 bereits eine Million Elektroautos verkauft werden. Im Jahr 2030 könnte jedes zweite Fahrzeug ein Fahrzeug mit Elektromotor sein, wenn eine Lade-Infrastruktur entsprechend ausgebaut wird.

Unserem Stadtbezirk stünde gut zu Gesicht, den absehbaren Wandel zu mehr Elektromobilität frühzeitig aktiv zu unterstützen.