Antrag Nr. 15-0121/2019:
Schadensgutachten für die denkmalgeschützten ehemaligen Continental-Industriebauten auf dem Wasserstadt-Gelände

Inhalt der Drucksache:

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Schadensgutachten für die denkmalgeschützten ehemaligen Continental-Industriebauten auf dem Wasserstadt-Gelände

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die drei unter Einzeldenkmalschutz und Flächendenkmalschutz stehenden ehemaligen Industriebauten auf dem Gelände der Wasserstadt sind mittels toxilogischer Gutachten auf Rückstände von Nitrosaminen und Mineralölen zu untersuchen. Dabei ist zu bewerten, unter welchen Voraussetzungen die Gebäude zu Wohnzwecken, als Bürogebäude, Parkhäuser, Lager- bzw. Produktionsräume oder als Museumsgebäude nutzbar wären.
Es ist ferner zu bewerten, inwieweit spezielle Sanierungsmaßnahmen eine Nutzung im o.a. Nutzungsspektrum ermöglichen. Dabei sind Erfahrungen mit ähnlichen Sanierungen in anderen Städten heranzuziehen.
Sollte eine Begutachtung von Gebäuden in privater Hand trotz des öffentlichen Interesses ohne Weiteres nicht möglich sein, hat die Stadt Hannover mit dem Eigentümer über eine Lösung zu verhandeln, die eine Begutachtung ermöglicht.

Begründung


Die drei Bestandsgebäude des ehemaligen Conti-Geländes gehören zu den letzten Zeitzeugen der Industriegeschichte Hannovers. Die Bürgerinitiative Wasserstadt mahnt für die städtebauliche Entwicklung des neuen Wohnquartiers einen pfleglichen Umgang mit der historischen Substanz an: „Die ContiGebäude sind Denkmal und Wahrzeichen der Industriegeschichte Hannovers. Sie geben dem Stadtteil Limmer und der entstehenden Wasserstadt Identität und verbinden Geschichte und Gegenwart. Tausende Menschen haben hier ein Jahrhundert lang gearbeitet. Jeder Stein atmet Geschichte, die Gebäude stehen markant am Kanal, bieten eine einzigartige Kulisse. Kein Neubau kann das ersetzen. Mit dem Abriss dieser Bauten verlöre die Wasserstadt ihr Gesicht.“ Einer Petition zum Erhalt der Gebäude folgen 1.226 Menschen aus Hannover und Umgebung (Stand: 8.1.2019).




Da der Eigentümer des Wasserstadtgeländes sich offensichtlich nicht in der Lage sieht, eigenständig eine gutachterliche Bewertung vorzunehmen, unterschiedliche Nutzungskonzepte zu prüfen und die Gebäude zu sanieren, sind die Gebäude dem weiteren Verfall preisgegeben.
Wir sehen daher die Stadt in der Verantwortung, Handlungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mit dem Schadensgutachten kann ermittelt werden, wie mit den Gebäuden je nach Schadensstand und Nutzungskonzept weiter verfahren werden kann.