Drucksache Nr. 15-0121/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Beleuchtung einer Westschnellweg-Unterführung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 31.01.2018 - TOP´e 7.2.1. / 7.2.1.1.
inkl. Zusatz aus Drucks. Nr. 15-0264/2018

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0121/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Beleuchtung einer Westschnellweg-Unterführung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 31.01.2018 - TOP´e 7.2.1. / 7.2.1.1.
inkl. Zusatz aus Drucks. Nr. 15-0264/2018

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. eine Beleuchtung in der Westschnellweg-Unterführung, die in der Verlängerung der Fröbelstraße (über die Windheimstraße) in Linden auf den Fösseweg (u.a. in Richtung Friedhofstraße) in Limmer führt, anzubringen und

2. eine Erneuerung des Fuß- und Fahrradweges in der Unterführung vorzunehmen.

Zusatz: Beschlossene Änderung: Zwischen die Worte „eine“ und „Beleuchtung“ wird das Wort „insektenfreundliche“ eingefügt. (Drucks. Nr. 15-0264/2018)

Entscheidung


Dem Antrag wird zu Punkt 1 nicht gefolgt und zu Punkt 2 gefolgt.

Zu 1.: Die Beleuchtung von Wegen in Grünverbindungen ist ein Wunsch, der stadtweit immer wieder an die Verwaltung herangetragen wird. Auch der Weg durch die Unterführung hat den Status eines Weges in einer Grünfläche, weil beidseitig Grünflächen anschließen.

Leider können die Wünsche nach Beleuchtung nicht erfüllt werden, weil es für die Beleuchtung in Grünflächen, anders als bei Verkehrsflächen, keinerlei Refinanzierungsmöglichkeiten gibt und sämtliche Investitions- und Folgekosten aus dem Haushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün getragen werden müssten. Da es sich bei der Beleuchtung von Grünflächen um freiwillige Aufgaben handelt und das Budget bereits für die Pflichtaufgaben seit Jahren nicht auskömmlich ist, würde eine Beleuchtung zu Lasten anderer Aufgaben gehen, z.B. bei der Ausstattung von Kinderspielplätzen.

Zu 2.: Die Asphaltdecke weist an mehreren Stellen starke Beschädigungen auf. Es fehlt an einigen Stellen die Deckschicht. Weiterhin weist der Belag blasenförmige Aufwerfungen auf. Wir werden den Weg in diesem Jahr sanieren. Die Überarbeitung ist für Sommer/Herbst 2018 geplant.

Zu Drucks. Nr. 15-0264/2018:

Dem Zusatzantrag wird nicht gefolgt.

Wie in der Begründung zur Drucks. Nr. 0121/2018 erläutert, kann der Wunsch nach Beleuchtung der Westschnellweg-Unterführung aufgrund der Investitions- und Folgekosten für den Haushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün nicht erfüllt werden.