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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0003/2012, Straßenumbenennung im Stadtteil Anderten
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Punkt 1 des Ursprungsantrags wird ersetzt durch:
Die neu zu bauende Straße, beginnend an der neu entstehenden
Straßeneinmündung bis zur B65, wird einbezogen in den Namen Am
Ahltener Weg.
Der Punkt 2 wird ersetzt durch:
Das bisherige Teilstück der Straße Am Ahltener Weg vom Lohweg bis zur
neu entstehenden Straßeneinmündung wird umbenannt und einbezogen in
den Straßennamen Lohweg.
Der Punkt 4 wird hinzugefügt:
Die Verlängerung des Lohwegs, welche von der Eisenbahnbrücke zur
neu entstehenden Straßeneinmündung führt, wird einbezogen in den
Namen Lohweg.
Siehe auch die Übersichtskarte in der Anlage.
Begründung
Als Ergebnis dieses Änderungsantrags steht ebenfalls eine durchgehende
Straßenführung. Zugleich würden die Kosten durch neue Anschriften nur für zwei
Immobiliennutzer entstehen. Bei fünf Immobilien kann die bisherige Anschrift
beibehalten werden. Durch die weitestgehend beibehaltene Benennung werden
gleichzeitig Schwierigkeiten bei der Orientierung vermieden.
Nach dem Ausbau der Umgehungsstraße sind Orientierungsschwierigkeiten ebenfalls
ausgeschlossen. Der innerörtliche Verkehr kann sich weiter an den bisherigen
Gegebenheiten orientieren, von der B65 kommender Verkehr kann über entsprechend
aufzustellende Beschilderung auf die Umgehungsstraße geleitet werden.
Hannes Amelung