Der Bezirksrat möge Drucks. Nr. 15-2347/2019 mit folgender Ergänzung beschließen:
1. Die weiterhin offenen Fragen aus dem interfraktionelle Antrag vom 12.12.2018 (Drucksache Nr.15-2856/2018) werden übernommen und sind in der Einwohner*innenversammlung zu klären. Insbesondere ist über die Sicherungsmaßnahmen an den Altgebäuden und die diesbezüglichen rechtlichen Auseinandersetzungen und deren Rechtsfolgen zu informieren.
2. Die Verwaltungsführung wird aufgefordert, der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, eine Stellungnahme zur der am 6. Juni 2019 erfolgten Absage der Einwohner* innenversammlung abzugeben.
Der Bezirksrat ist umgehend über den Inhalt der Stellungnahme der Verwaltungsführung und die Entscheidung der Kommunalaufsicht dazu zu informieren.