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Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge die Sanierung der IGS Linden dahingehend prüfen, ob nicht ein Neubau oder eine Kombination von Sanierung und Neubau für die pädagogische Arbeit und die logistische Umsetzung der Baumaßnahmen zuträglicher als ausschließliche Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen sind. Mittels eines ergebnisoffenen Variantenvergleichs soll eine Machbarkeitsstudie vorbereitet werden. Mit dem Variantenvergleichs sind Kostengrobschätzung, sowie Vor- und Nachteile der pädagogischen Arbeit und der logistischen Umsetzung aufzulisten (inkl. Bewertung des Gewinns oder Verlustes von Schüler/innenzahlen und inkl. des investiven Ertrags durch Flächengewinn).
Als Varianten sind wenigstens einzubeziehen:
1.) Beschlossene Sanierungsmaßnahmen zzgl. eines Neubaus im bzw. am Rande des Von-AltenGartens,
1a.) wie 1. mit zusätzlicher Schließung des Lindener Berges mit einem Schnellwegdeckel und Überbauung durch einen Neubau des Freizeitheimes Linden und Veräußerung des bisherigen Grundstücks des Freizeitheimes.
2.) Beschlossene Sanierungsmaßnahmen zzgl. eines Schulneubaus auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel,
2a.) wie 2. als Kombinationsbau Schule und Freizeitheim (s.o.).
3.) Vollständiger Abriss und Schulneubau auf vorhandener Fläche,
3a.) wie 3. Aber Schulneubau auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel (s.o.),
3b.) wie 3. aber mit Neubau des Freizeitheimes auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel (s.o.).
4.) Beschlossene Sanierungsmaßnahmen zzgl. Überbauung des vorhandenen Gebäudes mit einem Neubau,
4b.) wie 4. aber mit Neubau des Freizeitheimes auf bzw. neben einem Schnellwegdeckel (s.o.).
Für den Variantenvergleich ist zudem eine Kostengrobschätzung beizufügen, aus der die Kosten für eine vollständige Sanierung der Bestandsimmobilie hervorgeht.