Anfrage Nr. 15-0117/2013:
Umgestaltung Ortsmitte Wettbergen - Finanzielle Auswirkung auf die Anlieger

Inhalt der Drucksache:

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Umgestaltung Ortsmitte Wettbergen - Finanzielle Auswirkung auf die Anlieger

In der Öffentlichkeit wird als Grund für die Änderung der Planung immer wieder die unzumutbare Höhe der zu erwartenden Anliegerbeiträge genannt.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie hoch wären bei einer Realisierung der Ursprungsplanung die von den Anliegern zu erbringenden Beiträge insgesamt, auf wie viele Anlieger wären diese zu erbringenden Beiträge zu verteilen und wie hoch wäre der prozentuale Anteil der einzelnen Anlieger?

Wie hoch wären die von den Anliegern zu erbringenden Beiträge insgesamt, wenn von der Ursprungsplanung nur der Abschnitt von der Hauptstraße bis vor der Abzweigung am Hohmannhorst realisiert werden würde, auf wie viele Anlieger wären dann diese zu erbringenden Beiträge zu verteilen und wie hoch wäre dann der prozentuale Anteil der einzelnen Anlieger?

Gibt es nach der gegenwärtigen Rechtslage einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Heranziehung dem Grunde nach oder in der Höhe der von den Anliegern zu erbringenden Beiträge und wenn ja, wurde dieser von der Landeshauptstadt Hannover bereits in anderen Fällen genutzt?