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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Entscheidung zum Antrag der SPD-FraktionBericht zum Sachstand der Verlängerung der Weidenallee
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 04.02.2026
TOP 6.5.3.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert,
über den aktuellen Sachstand bzgl. der Verlängerung der Weidenallee in der März-Sitzung 2026 des Bezirksrates zu berichten:
- Planungsfortschritt (Erschließungsstraße vom Klingenkamp, Wegebau, Brücke)
- Genehmigungsverfahren für Brücke (untere Naturschutzbehörde Region Hannover)
- Umsetzungsschritte / Zeitplan
- Sicherung der Finanzierung.
Entscheidung
Dem Antrag wird dahingehend gefolgt, dass der aktuelle Sachstand ausführlich schriftlich erläutert wird.
Mit dem vorliegenden Antrag vom 20.01.2026 mit einer Beschlussfassung vom 04.02.2026 nach § 93(1) NKomVG geht eine Beantwortungsfrist der Verwaltung von 4 Monaten einher. Somit konnte in der Märzsitzung des Stadtbezirksrates keine Vorstellung der Ergebnisse erfolgen.
Mit der umfangreichen Beantwortung der Anfrage 15-0805/2025 wurde bereits der realistische Zeitplan zur Umsetzung der Wegeverbindung als Erschließungsstraße, durch das Landschaftsschutzgebiet und der Erstellung der Brücke ausführlich dargestellt. Die Planungen beruhen auf dem inzwischen rechtskräftig beschlossenen Bebauungsplan Nr.1797.
Nachdem alle Grundlagenermittlungen vorliegen, wurden die Entwurfsplanungen zur Erschließungsstraße aufgenommen, um folgend in einer Leitungskoordinierung alle beteiligten Leitungsträger abzustimmen. Der derzeitige Zeitplan für die Erschließungsstraße sieht einen Leitungsbau frühestens zum Ende des Jahres vor, um dann im Frühjahr/ Sommer 2027, je nach Witterung in den Wintermonaten, eine Baustraße anbieten zu können.
Die geplante Verlängerung der „Weidenallee“ befindet sich im Landschaftsschutzgebiet LSG – HS10 „Laher Wiesen“. Der Wegebau ist – unter bestimmten Auflagen der Ausgestaltung – nach LSG-VO freigestellt. Anders verhält es sich mit dem Bau der Brücke, die den Laher Graben queren muss; anderenfalls ergibt sich kein sinnhafter Verlauf des geplanten Weges. Hierfür ist eine Befreiung nach LSG-VO bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Region Hannover zu beantragen.
In 2022 erfolgten Kartierungen der Biotoptypen, sowie von Einzelbäumen und geschützten Pflanzen im erweiterten Eingriffsbereich. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens herangebrachten Unterlagen waren bereits zu alt, um eine rechtssichere Abarbeitung des gesetzlichen Biotop- und Artenschutzes für die Realisierung der Grabenquerung und des Wegebaus zu gewährleisten.
2025 fand ein Ortstermin mit der UNB an der Weidenallee statt, um den Trassenverlauf und die geplante Maßnahme zu erläutern. Es wurde vereinbart, die Kartierergebnisse aus 2022 für den festgelegten Abschnitt im Rahmen eines Ist-Zustandsberichts erneuern zu lassen, da damals geschützte Biotope (z.B. „NRS – Schilf-Landröhricht“) und geschützte Arten (z.B. Iris pseudacorus) festgestellt wurden. Dies war erforderlich, um die absehbaren Eingriffe bewerten und den notwendigen Ausgleich bilanzieren zu können.
Der Bericht zur Kartierung lag im November 2025 vor; am 20.11.2025 wurde die Befreiung von der LSG-VO für den Brückenbau bei der UNB beantragt. Inhalt war der aktuelle Ist-Zustandsbericht (Aktualisierung geschützte Arten und Biotoptypen im Eingriffsbereich + Eingriffsbilanzierung inklusive Ausgleichsvorschlag) sowie eine argumentative Beschreibung der Voraussetzungen für die Befreiung von der LSG-VO für das geplante Vorhaben (überwiegendes, öffentliches Interesse, Notwendigkeit und Alternativlosigkeit). Es wurde weiter argumentativ abgehandelt, wie mit dem gesetzlichen Biotopschutz sowie dem geltenden Artenschutzrecht umgegangen werden soll. Da sowohl gesetzlich geschützte Biotope, als auch Arten (hier Pflanzen) erneut als betroffen festgestellt wurden.
Die letzte schriftliche Nachfrage bei der UNB zum Sachstand erfolgte im März 2026. Am 07.04.2026 erhielt die Verwaltung von der UNB die Rückmeldung, dass „sich leider noch Nachforderungen ergeben, die wir derzeit formulieren“.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die notwendigen Bemühungen das Vorhaben voranzutreiben, soweit derzeit möglich, erfüllt. Die Entscheidung über Zulässigkeit des Vorhabens ebenso, wie die dafür notwendigen Ersatzmaßnahmen in Umfang und Qualität liegen im Ermessen der UNB. Die Verwaltung wartet auf die Rückmeldung seitens der Fachbehörde. Auch für die wasserrechtliche Genehmigung durch die Region Hannover ist die Zustimmung durch die UNB Voraussetzung.
Für die Brücke liegt eine Variantenuntersuchung vor. Die bislang angemeldete Finanzierung für den Wegebau steht frühestens im nächsten Doppelhaushalt ab 2027 zur Verfügung.