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Stadtbezirksratswahl am 10. September 2006 - Einteilung des Stadtbezirks in Wahlbereiche
Antrag,
zu beschließen, dass für die Stadtbezirksratswahl am 10. September 2006 im Stadtbezirk keine Wahlbereiche eingerichtet werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 7 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) können in Wahlgebieten, in denen mindestens 20 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, Wahlbereiche eingeteilt werden.
Der Stadtbezirksrat bestimmt die Zahl der Wahlbereiche und deren Abgrenzung (§ 7 Abs. 5 NKWG); es ist also in jedem Fall ein Beschluss notwendig.
Über die maßgeblichen Einwohnerzahlen, die Zahl der zu wählenden Stadtbezirksratsmitglieder und die voraussichtliche Zahl der Wahlberechtigten wurde in der Drucksache 15-2340/2005 informiert.
Da in den Stadtbezirken 2, 3, 4, 7, 9 und 10 mindestens 20 Vertreter zu wählen sind, muss ein Beschluss nach § 7 Abs. 5 NKWG gefasst werden.
Es wird empfohlen, keine Wahlbereiche einzurichten, da dies bei den Trägern von Wahlvorschlägen und bei der Wahlorganisation zu erheblichen Problemen führen und zusätzliche Kosten verursachen würde.
10.3
Hannover / 18.01.2006