Anfrage Nr. 15-0115/2022:
Solaranlagen auf Schulen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Solaranlagen auf Schulen im Stadtbezirk

Vorbemerkung:

Immer wieder werden lokale Maßnahmen für den Klimaschutz betont, um die Klimaneutralität auch in Hannover im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 deutlich früher zu erreichen. Eine Priorisierung sah vor, Solaranlagen auf alle kommunalen Dächer zu bringen. In der Kombination mit Aspekten der Umweltbildung sollte auch auf Dächern von Schulen damit begonnen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wie viele Quadratmeter Dachfläche stehen an den Schulen im Stadtbezirk (Angaben auch gern für die gesamte Stadt) u.a. für Solaranlagen zur Verfügung und sind bereits Flächen mit entsprechenden Anlagen ausgestattet? Wenn ja, in welcher Größe und mit welcher Leistung müssen die Flächen baulich / statisch bei einer Solarinstallation ertüchtigt werden und welche Mindestanforderungen bestehen bei einer Neuinstallation, verbunden mit welchen Kosten?
0. Gibt es außer Dachflächen weitere Flächen auf dem Schulgelände, die für eine Solaranlage in Betracht kommen? Wenn ja, welche Größe haben diese und an welchen Schulen ist dies möglich und wie könnte der zu erzeugende Strom verwendet werden? (Eigenverbrauch, Einspeisung, Speicherung in %).
0. Welche Einsparungen an Stromkosten ergäben sich per anno, wann hätten sich diese amortisiert und kann der Erfolg einer Solaranlage, z.B. durch eine „Stromuhr“ o.ä., für die SchülerInnen und BürgerInnen an zentraler Stelle sichtbar gemacht werden? Welche Kosten entstehen hierfür?