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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Erik Breves
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Breves die Vorausetzungen nach § 52 Abs. 2 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes imSTadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Breves hat mit Schreiben vom 25.12.2013 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Ricklingen mit Wirkung zum 06.02.2014 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat am 06.02.2014 durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09
Hannover / 22.01.2014