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Umgestaltung der General-Wever-Straße
- Änderungsantrag zu Drucks.-Nr. 0087/2005
Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen dahingehend zu ändern, daß die Breite der Parkbuchten mindestens 2,20 m beträgt.
Begründung
Die Erfahrungen mit dem Ausbau der Langenforther Straße haben gezeigt, daß eine Breite der Parkbuchten von 2m nicht ausreicht und zu eigentümlichen Parkverhalten der Nutzer führt.
Die Erweiterungen der Parkbuchten in die geplanten Sicherheitsstreifen ist möglich. Eine mindestens verbleibende Breite des Sicherheitsstreifens zwischen Fahradweg und parkenden Fahrzeugen von 50 cm ist ausreichend.