Drucksache Nr. 15-0110/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verbesserung der Beleuchtungssituation im Bereich des Spielplatzes Gebrüder-Hartmann-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 04.02.2026
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0110/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verbesserung der Beleuchtungssituation im Bereich des Spielplatzes Gebrüder-Hartmann-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 04.02.2026
TOP 8.3.2.

Der Spielplatz Gebrüder-Hartmann-Straße ist ein bei Kindern, Jugendlichen und Familien beliebter Ort im Stadtteil, der zum Spielen und gemeinsamen Verweilen einlädt. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Einkaufspark Klein-Bucholz wird er zudem von Anwohner*innen sowie Fußgänger*innen und Radfahrenden aus dem gesamten Stadtteil vielfach als Durchgangsweg genutzt. Seit seiner Errichtung fehlen entlang des über den Spielplatz führenden Gehweges Laternen, die diesen ausreichend ausleuchten und eine sichere Nutzung des Weges, auch in den Abend- und Nachtstunden sowie bei schlechten Sichtverhältnissen ermöglichen. Des Weiteren kommt erschwerend hinzu, dass auch die zum Spielplatz hinführenden, angrenzenden Wegeverbindungen zumeist nur unzureichend ausgeleuchtet sind.

Eine fehlende oder unzureichende Beleuchtung von Wegen, Straßen und öffentlichen Plätzen lässt bei Bürger*innen darüber hinaus - insbesondere in den Abendstunden - ein Unsicherheitsgefühl entstehen. In der Folge meiden sie diese Orte, verbinden sie mit Gefühlen von Angst, Kriminalität; ihr subjektives Sicherheitsempfinden wird negativ beeinflusst.

Die SPD-Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:

  1. Ist eine Installation von Laternen, Leuchten oder anderen adäquaten Lichtsystemen entlang des über den Spielplatz führenden Gehweges grundsätzlich möglich?
  2. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für eine nachträgliche Installation?
  3. Handelt es sich bei den zum Spielplatz hinführenden Straßen um Privatwege und inwiefern kann durch die Verwaltung auf eine bessere Ausleuchtung dieser hingewirkt werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Anders als bei Verkehrsflächen ist die Beleuchtung von Grünflächen und Spielplätzen gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern wäre eine freiwillige Leistung, für die es keine Refinanzierung der Investitions- und Folgekosten über Erschließungskostenbeiträge oder Gebühreneinnahmen gibt. Eine Finanzierung aus dem zur Verfügung stehenden Haushalt für Spielplätze ist nicht möglich.
Da die Verwaltung an das Gebot der Gleichbehandlung gebunden ist, wäre außerdem die Beleuchtung eines Großteils der gut 470 Spiel- und Bolzplätze die Folge, was die finanziellen Möglichkeiten der LHH bei weitem übersteigen würde.
Die LHH engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, was sich in der Biodiversitätsstrategie und dem Beitritt zum Insektenbündnis widerspiegelt. Ein wichtiger Baustein im Insektenschutz ist die Reduzierung von Lichtverschmutzung. Künstliche Lichtquellen haben für viele nachtaktive Insekten eine hohe Lockwirkung und lenken sie von der Nahrungssuche und Fortpflanzung ab, da sie die Lichtquelle anfliegen und bis zur Erschöpfung umkreisen. Auch Fledermäuse sind in ihrer Aktivität beeinträchtigt, da sie die dunklen Korridore nutzen, um zu ihren Jagdgebieten zu kommen. Vor dem Hintergrund einer Biodiversitätserhöhung in Grünanlagen kann daher auch aus ökologischen Gründen den Anträgen nicht zugestimmt werden.

Zu 2. Die Kosten wurden nicht ermittelt.

Zu 3. Auf der Ostseite führt der Weg vom Klein-Buchholzer Kirchweg über eine öffentliche Verkehrsfläche zum Kinderspielplatz, die mit vier Straßenlaternen bestückt ist. Von der Westseite führt ein Privatweg von der Gebrüder-Hartmann-Straße zum Kinderspielplatz.