Anfrage Nr. 15-0109/2020:
Zementwerke in Sehnde-Höver und Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zementwerke in Sehnde-Höver und Misburg-Anderten

Im Einzugsgebiet des Stadtbezirks Misburg-Anderten befinden sich zwei Zementwerke, eines der Firma Holcim in Sehnde-Höver direkt vor den Toren des Stadtbezirks und eines der Firma HeidelbergCement innerhalb des Stadtbezirks. Anlässlich der geplanten Umstellung des Werkes der Firma Holcim auf den schadstoffbelasteten Brennstoff Renotherm (dazu gab es am 3.4.2019 eine Anhörung im Bezirksrat Misburg-Anderten) hat erneut die Frage nach der Schadstoffabgabe der Zementwerke an die Umgebungsluft zu Aufmerksamkeit seitens einer kritischen Öffentlichkeit geführt.

Es versteht sich von selbst, dass in diesem Zusammenhang aufgrund der Lage und entsprechend dem Gebiet, in dem sich die Abgase verteilen, beide Zementwerke für den Stadtbezirk Misburg-Anderten von unmittelbarer Bedeutung sind.

Die relevanten Grenzwerte für den Schadstoffaustoß von Zementwerken werden durch das Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgegeben. In einem gewissen Maß werden Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte gestattet, sofern Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Auch für das Ausmaß der Schadstoffabgabe, für das solche Ausnahmen überhaupt möglich sind, gibt es gesetzliche Grenzen.

Wir fragen die Verwaltung:

(mit der Bitte, die relevanten Informationen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, den Betreibern der Anlagen und, falls erforderlich, anderen Stellen einzuholen und insbesondere beim Gewerbeaufsichtsamt die aktuellen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen anzufordern)

1. Welche Schadstoffimissionsgrenzwerte gemäß BImSchG wurden für die beiden genannten Werke in den letzten 5 Jahren erfasst, welche im gegebenen Fall nicht und warum, und bei welchen dieser Messwerte traten im gleichen Zeitraum Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte auf?

2. Inwiefern gehen Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung von den betreffenden Schadstoffen aus, falls Überschreitungen der Imissionsgrenzwerte aufgetreten sind bzw. soweit eine potenzielle Gefährdung auch durch die Anlieferung des zu verbrennenden schadstoffbelasteten Materials über Verkehrswege durch den Stadtbezirk Misburg-Anderten gegeben ist?

3. Inwiefern beinhalten die aktuellen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für beide Werke Ausnahmegenehmigungen, welche Ausnahmegenehmigungen sind für die Zukunft geplant, und inwiefern ist es in den letzten fünf Jahren über etwaige Ausnahmegenehmigungen hinaus noch zu Grenzwertüberschreitungen gekommen?