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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Svenja Schophaus
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Svenja Schophaus die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Svenja Schophaus hat mit Schreiben vom 07.12.2022, zugegangen am 07.12.2022, ihren Mandatsverzicht für den Stadtbezirkrat Misburg-Anderten erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch Verzicht zu dem von ihr erklärten Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
18.63.05
Hannover / 12.12.2022