Drucksache Nr. 15-0108/2023:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Svenja Schophaus

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0108/2023
0
 

Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Svenja Schophaus

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Svenja Schophaus die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Svenja Schophaus hat mit Schreiben vom 07.12.2022, zugegangen am 07.12.2022, ihren Mandatsverzicht für den Stadtbezirkrat Misburg-Anderten erklärt.

Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch Verzicht zu dem von ihr erklärten Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
18.63.05 
Hannover / 12.12.2022