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Seit über drei Jahren steht nun schon ein Gerüst am Haus Schwarzer Bär 7. Dieses Gerüst wird voraussichtlich noch mindestens zwei weitere Jahre dort stehen. Die Aufstellung dieses Gerüstes stellt eine erhebliche Beeinträchtigung nicht nur der Mieter, sondern auch aller Nachbarn, der Gewerbetreibenden am Ort sowie eine Verschandelung des gesamten Schwarzen Bär dar.
Durch die Verengung von Fuß- und Radweg sowie Einschränkung der Sicht für die Verkehrsteilnehmer stellt das Gerüst obendrein eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar.
Nachdem die auslösende Gefährdung durch die marode Fassade inzwischen behoben sein soll (DS 15-2047/2015 F1), wurde dort jetzt eine beleuchtete Werbefläche angebracht.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung um die Gefährdung des Straßenverkehrs abzustellen?
a) Einengung und Behinderung von Fuß- und Radweg vor dem Haus. Teilweise werden Fußgänger dadurch auf den Radweg gezwungen.
b) Eingeschränkte Sicht für die Verkehrsteilnehmer durch das Gerüst.
c) Ablenkung und ggfs. Blendung der Verkehrsteilnehmer durch die Beleuchtung.
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung um die Mieter vor Vertreibung zu schützen? Die Dauer und das nicht absehbare Ende des Gerüstaufbaus legen den Verdacht einer mutwilligen Maßnahme zur sogenannten Entmietung nah.
3. Wurde eine Gefährdung der Gesundheit der Mieter geprüft, da durch die Werbefläche noch weniger Licht in die Wohnungen kommt, nachts hingegen die Wohnungen ausgeleuchtet werden?