Drucksache Nr. 15-0107/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft Höversche Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.02.2017
TOP 4.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0107/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft Höversche Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.02.2017
TOP 4.1.3.

Zum Ende des Jahres 2016 wurde die Flüchtlingsunterkunft an der Höverschen Straße geschlossen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Nachnutzung ergibt sich für die freigewordenen Container, die Zäune und andere Gegenstände und wann ist der vollständige Rückbau zu erwarten?

2. Wie wird das Gelände revitalisiert resp. welche bauliche Nutzung ist vorgesehen?

3. Wie und nach welchen Kriterien sind die bisher dort wohnhaften Flüchtlinge auf andere Unterkünfte verteilt worden?

Text der Antwort

zu 1.)
Die Containeranlagen waren angemietet und wurden fristgerecht zum 31.01.2017 gekündigt. Sie werden bis zum Ende der 6. Kalenderwoche 2017 von den Eigentümern abgeholt.
Die Zäune und andere Gegenstände befinden sich im Eigentum der LHH, sie wurden bereits vom Gelände entfernt und werden bis zur weiteren Verwendung eingelagert.
Über den Zeitpunkt des vollständigen Rückbaus kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden.

zu 2.)
Die Stadt Hannover hat das Grundstück an den dahinterliegenden Gewerbetreibenden verkauft. Der Bebauungsplan Nr. 899 lässt die gewerbliche Nutzung zur Erweiterung des Rechenzentrums zu.

zu 3.)
Die Verwaltung hat unter Einbeziehung der Heimleitung mit den Flüchtlingen individuelle Lösungen erarbeitet. Ein großer Teil der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner ist in die neu errichtete Unterkunft Am Bahndamm umgezogen. Dorthin sind auch die Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter vollständig gewechselt. Ein weiterer Teil der Menschen lebt inzwischen in der Unterkunft Woermannstraße. Allen Familien wurde ein Rückzug in den Stadtbezirk angeboten, sobald die Unterkunft im Scheibenstandsweg bezogen werden kann.