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Der Bezirksrat Südstadt-Bult möge beschließen, den Antrag „Schneeräumung vor Markttagen“ folgendermaßen zu ändern:
Die Textpassage „jeweils am Tag vor dem Markttag von Schnee geräumt wird“ wird gestrichen und ersetzt durch „in Absprache mit dem Marktamt, den Stephansplatz an Markttagen unter anderem auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen begehbar zu machen“.
Nach Abstimmung mit der Abfallwirtschaft Region Hannover stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
Nach § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes besteht für die Landeshauptstadt Hannover die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Reinigung der Straßen und Plätze. Diese ordnungsgemäße Reinigung schließt auch den Winterdienst ein und erfordert neben dem Räumen der Fahr- und Gehwege auch das Bestreuen verkehrswichtiger und gefährlicher Stellen. Diese Aufgabe wurde dem Zweckverband aha gemäß § 3 (1) der Straßenreinigungssatzung übertragen. Gemäß § 4 der Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege von Schnee und Eisflächen zu befreien. Dies trifft auch auf die städtischen Fachbereiche zu. Der Stephansplatz und die angrenzenden Gehwege fallen somit in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün (OE 67).
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat die Reinigung und den Winterdienst auf den Gehwegen und den anliegenden Parkbuchten am Stephansplatz an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) vergeben. Der Zweckverband bearbeitet diese Flächen im Winterdienst gemäß Straßenreinigungssatzung. Die Gehwege werden im Rahmen des Winterdienstes nach Wetterlage bearbeitet. Der Gehwegbereich wird in der Regel auf einer Breite von 1,5 m geräumt und gestreut.
Die Verwaltung betreibt jeweils freitags einen Wochenmarkt auf dem Stephansplatz. Hierfür wurde die Fläche als Markt im Sinne der Gewerbeordnung festgesetzt. Der Bereich Markt- wesen hat den Winterdienst an eine private Reinigungsfirma vergeben. Diese bearbeitet den Platz jeweils direkt vor Marktbeginn. Der Auftrag lautet, die dem Fußgängerverkehr dienenden Flächen und Gänge bei Schnee sowie Schnee- und Eisglätte so begehbar zu halten, dass die Fußgänger nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar gefährdet oder behindert werden. Dieser Auftrag entspricht den rechtlichen Vorgaben des
Nds. Straßengesetzes. Darüber hinaus wird bei starken Schneefällen auch zusätzlich während der Marktzeit gefegt.
Da die Reinigung des Platzes durch die Verwaltung nur an den Markttagen durchgeführt wird, kann es bei lang anhaltenden Schneefällen oder Eisregen während der Woche zu starker Eisbildung auf dem Platz kommen. Diese wird zwar im Rahmen des Reinigungs- auftrages an „aha“ regelmäßig abgestreut und von losem Schnee befreit, führt aber letztendlich dazu, dass auch während der Marktzeit mit Glätte auf den begehbaren Wegen zu rechnen ist. Aus diesen Gründen hat die Verwaltung dort einige Male das Abhacken der Eisschicht beauftragt.
Da das Verbot von Salzstreuen aus umwelttechnischen Gründen möglichst lange aufrecht erhalten werden sollte und die Verwaltung aus Kostengründen (Gebührenhaushalt) auf Dauer keine Maßnahmen über den ursprünglichen Auftrag hinausgehend beauftragen kann, ist leider bei extremer Winterwetter-Lage das völlig gefahrlose Begehen der Wegeflächen auf dem Markt für die Besucher, unabhängig davon ob ein Handicap vorliegt, bedauerlicher- weise nicht völlig ausgeschlossen.