Antrag Nr. 15-0095/2005:
Messung von Feinstäuben

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Messung von Feinstäuben

Antrag,

Ab 1.1.2005 sind durch die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinien die Grenzwerte für die Feinstaubbelastung verschärft worden. In Hannover gibt es nur eine entsprechende Messstelle an der Göttinger Straße. Die für andere Stadtbezirke angedachte lufthygienische Modellrechnung zeigt lediglich ungenaue Schätzwerte auf.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert (evtl. unter Einbeziehung des Landes Niedersachsen) die Einrichtung einer Feinstaub-Messstelle an geeigneter Stelle im Stadtbezirk zu sorgen.

Begründung

Da in unserem Stadtbezirk nicht nur eine feinstaubbelastende Industrie sondern auch stark verkehrsbelastende Straßen (B 6, BAB) vorhanden sind ist die Wahrscheinlichkeit einer stark erhöhten Feinstaubbelastung sehr groß. Für die Einschätzung der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und eventueller Maßnahmen sind konkrete Messzahlen notwendig.