Antrag Nr. 15-0091/2018:
Änderungsantrag zur DS 2964/2017 (Gestaltung des Auslegungsbeschlusses zu Bebauungsplan Nr. 1780 Köbelinger Markt)
Vermeidung von Quersubvention der Entstehungskosten der Stellplätze

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur DS 2964/2017 (Gestaltung des Auslegungsbeschlusses zu Bebauungsplan Nr. 1780 Köbelinger Markt)
Vermeidung von Quersubvention der Entstehungskosten der Stellplätze

Antrag

Antrag zu beschließen:

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wirkt die Landeshauptstadt daraufhin, dass die gesamten Erstehungskosten der nach der DS 2964/2017 geforderten Stellplätze bei Verkauf oder Vermietung von den Nutzern dieser Stellplätze bezahlt werden.

Begründung

Beim Bauen mit einem Stellplatzschlüssel von 0,5 tritt ein Problem auf, dass es bei einem Stellplatzschlüssel von 0 nicht und bei einem Stellplatzschlüssel von 1,0 in wesentlich geringerem Maße gibt: die Möglichkeit der Quersubvention.

Da Stellplätze ein wesentlicher Kostenfaktor sind, könnten deren Entstehungskosten auf die Miet- oder Kaufkosten aller Wohnungen umgelegt werden.

Die Folge wäre, dass Leute ohne Auto die Stellplätze der Autofahrer subventionieren.

Das sollte nicht sein.