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Grundsteuersenkung
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen: Es wird in dem entsprechenden Gremium und Ausschuss (z. B. zum Thema Hebesätze) darauf hingewirkt, dass die Grundsteuerreform mit den Hebesätzen der Gemeinden sich in den Beträgen für die Bürgerinnen und Bürger niedriger auswirkt oder rückgängig gemacht wird.
Begründung
Nach ersten Rückmeldungen darf bezweifelt werden, dass die Stadt/Kommune die lange vorbereitete Steuerreform aufkommensneutral gestaltet, wie der Bund es versprochen hat. Es gibt Fälle, bei denen sich die Abgaben für die Mieter verdreifachen bis hin zu Fällen, bei den die Grundsteuer 2025 auf nahezu auf das neunfache steigt. Es gibt zwar nicht nur Steuererhöhungen, sondern auch Steuersenkungen, aber vielfach sind die Steuererhöhungen erheblich, während die Steuersenkungen eher geringfügig ausfielen. Auch gibt es Fällen, in denen der Steuermessbetrag gesenkt worden ist, den das Finanzamt zur Grundlage der Berechnung macht, aber weil die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer zweimal hintereinander angehoben hat, kann trotz Messbetragssenkung die Zahlungs-Belastung steigen. (Bei Abbau des öffentlichen Services (Z. B. Schließung von Bürgerämtern und Bibliotheken) wie Bürgerinnen und Bürger bemängeln).