Anfrage Nr. 15-0089/2025:
Halbseitiges Gehwegparken

Inhalt der Drucksache:

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Halbseitiges Gehwegparken

Rund um den Kärtner Platz in Waldhausen und in einigen angrenzenden Straßen werden viele Pkw auf einer Seite auf dem Gehweg abgestellt. Unterschiedliche Pflasterungen der Gehwege suggerieren, dass das dort so vorgesehen ist. Dieses halbseitige Gehwegparken ist allerdings verboten, wenn es nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung ermöglicht wird. An vielen Stellen führt es dazu, dass die verbleibenden freien Gehwege sehr schmal sind, sodass dort zu Fußgehende nicht mehr nebeneinander laufen können. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen ist der Raum ebenfalls eingeengt. Weil das Quartier vergleichsweise dünn besiedelt ist, herrscht hier kein Parkdruck.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was plant die Verwaltung, um das ordnungswidrige halbseitige Parken auf den Gehwegen zu unterbinden?
2. Ist es möglich, dass in den betroffenen Straßen explizit, z.B. durch Fahrbahnmarkierungen, darauf hingewiesen wird, dass Pkw auf der Straße abzustellen sind?
3. Können ggf. Parkräume auf der einen Straßenseite markiert und das Abstellen von Fahrzeugen auf der anderen Straßenseite verboten werden, sodass immer noch genügend Platz auf der Straße verbleibt, damit Fahrzeuge gut aneinander vorbeikommen?